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Olaf Scholz
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5 Milliarden Euro Scholz will Forschung und Entwicklung in Firmen fördern

Deutschland hat hier durchaus Nachholbedarf.

Düsseldorf – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Forschung und Entwicklung in allen deutschen Unternehmen ab 1. Januar 2020 für vier Jahre im Umfang von insgesamt fünf Milliarden Euro staatlich fördern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung hervor, der der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag) vorliegt.

Er sieht für die Forschungsförderung eine Laufzeit von vier Jahren vor. Bund und Länder sollen die Förderung mit je 2,5 Milliarden Euro finanzieren.

Die staatliche Förderung soll dem Gesetzentwurf zufolge grundsätzlich allen Unternehmen unabhängig von der Größe zugutekommen können. Bemessungsgrundlage der Förderung sollen die Bruttolohnforderungen eines Unternehmens für Arbeitnehmer im Forschungs- und Entwicklungsbereich sein. „Die Bemessungsgrundlage beträgt pro Wirtschaftsjahr höchstens zwei Millionen Euro je Unternehmen“, heißt es im Entwurf. Davon können 25 Prozent pro Jahr oder höchstens 500.000 Euro im Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden.

Die Unternehmen sollen im Jahr nach der jeweiligen Investition beim Finanzamt eine staatliche Forschungszulage auf elektronischem Wege beantragen können.

Das Finanzministerium gab den fertigen Gesetzentwurf am Mittwoch in die so genannte Frühkoordinierung zwischen den Ressorts. Er soll zügig vom Kabinett gebilligt und noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, um am 1. Januar 2020 in Kraft treten zu können.

Der Gesetzentwurf von Scholz war in der Wirtschaft seit Monaten erwartet und vehement eingefordert worden. Es gab jedoch lange Zeit Meinungsverschiedenheiten zwischen dem SPD-Minister und den unionsgeführten Ministerien für Wirtschaft und Forschung über die Höhe der Förderung und die Größe der Unternehmen, die in den Genuss der Steuervorteile kommen sollten. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung festgelegt.

Deutschland hat hier durchaus Nachholbedarf: In anderen Industriestaaten wie die USA, China, Japan oder Frankreich können Unternehmen teils schon seit vielen Jahren einen Teil ihrer Forschungsinvestitionen von der Steuerschuld abziehen.

27.02.2019 - newsburger.de

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