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Rentenerhöhung 51.000 Senioren müssen 2020 erstmals Steuern zahlen

Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 445 Millionen Euro.

Berlin – Im kommenden Jahr müssen voraussichtlich rund 51.000 Rentner erstmals Steuern zahlen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Rentenexperten Matthias Birkwald hervor, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochsausgaben berichten. Demnach werden 2020 insgesamt rund 5,12 Millionen Senioren steuerpflichtig sein.

Hintergrund der Prognose ist das für 2019 erwartete Rentenplus von 3,15 Prozent in Westdeutschland sowie 3,92 Prozent in Ostdeutschland. Als Folge der Erhöhung werden mehr Rentner das steuerfreie Existenzminium überschreiten. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 445 Millionen Euro.

Seit 2005 gilt die sogenannte „nachgelagerte Rentenbesteuerung“. Im Gegenzug hatte der Gesetzgeber entschieden, dass Altersvorsorgeaufwendungen mehr und mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2020 werden es 80 Prozent sein. Bei allen, die ab 2040 in den Ruhestand, wird dann die volle gesetzliche Rente komplett besteuert.

Wer mit seiner Jahresbruttorente nach Abzug der Werbungskostenpauschale sowie des persönlichen Rentenfreibetrages oberhalb des Grundfreibetrags liegt, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Grundfreibetrag steigt im kommenden Jahr von 9.168 Euro auf 9.408 Euro. Die genaue Belastung hängt letztlich von möglichen weiteren Einkünften sowie von Ausgaben ab, die abgesetzt werden können.

Birkwald forderte eine sofortige Anhebung des steuerfreien Existenzminimums auf 12.600 Euro. „Die zunehmende Steuerbelastung von Renten muss jetzt endlich politisch ernst genommen werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem RND. Außerdem forderte er, „die Doppelbesteuerung so weit wie möglich“ einzudämmen.

Mit dem Begriff Doppelbesteuerung ist ein Phänomen gemeint, welches in der Übergangsphase bis 2040, wenn nicht mehr nur ein Teil, sondern die komplette gesetzliche Rente steuerpflichtig ist, entstehen kann. Es hängt zusammen damit, dass Altersvorsorgeaufwendungen immer stärker steuerlich vom Einkommen abgesetzt werden können.

Im laufenden Jahr sind 88 Prozent der Beiträge steuerfrei gestellt – bezogen auf einen Höchstbetrag von 24.305 Euro für Ledige beziehungsweise 48.610 Euro für Verheiratete und Lebenspartner. Ab 2025 sind Beiträge 100 Prozent des dann geltenden Höchstbetrages steuerfrei. Von Doppelbesteuerung sprechen Experten dann, wenn die Entlastung durch die Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen niedriger ist als die Belastung der späteren Renten mit Steuern.

In diesem Zusammenhang fordert Birkwald, den Übergangszeitraum zur Besteuerung von Renten zu verlängern. 100 Prozent der Rente sollten dann erst 2070 voll steuerpflichtig sein und nicht erst wie bisher gesetzlich vorgesehen ab 2040. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wird Ende November Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages sein.

27.11.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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