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Altenpflege
© Andreas Bohnenstengel / CC BY-SA 3.0

Bericht Pflegedienste missachten regelmäßig Patientenverfügungen

„Gerade Beatmungspatienten sind hochlukrative Patienten.“

Köln – Ambulante Pflegedienste sind regelmäßig bereit, gegen Patientenverfügungen zu verstoßen. Dies geht aus Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ (heute, 21.45 Uhr im Ersten) und einer Umfrage des Palliativmediziners Matthias Thöns hervor. Bei Stichproben, die von „Monitor“ mit verdeckter Kamera dokumentiert wurden, zeigten fünf von sechs ambulanten Pflegediensten Interesse, einen unheilbaren Patienten aufzunehmen und zu beatmen. Und das, obwohl ihnen bekannt war, dass eine Patientenverfügung vorlag, die dies unmissverständlich ausschloss.

Der „Monitor“-Stichprobe lag der fiktive, aber realistische Fall eines unheilbar kranken Mannes zugrunde, der nach einem Unfall im Wachkoma liegt. Lebensverlängernde Maßnahmen hatte er für diesen Fall mit einer rechtskonformen Patientenverfügung ausgeschlossen. Journalisten von „Monitor“ stellten sich als angebliche Angehörige bei fünf Pflegediensten vor und baten darum, den Mann dennoch in Pflege zu nehmen und künstlich weiter zu beatmen. Alle Einrichtungen signalisierten die Bereitschaft, den Patienten aufzunehmen.

Vier der fünf Anbieter rieten dazu, die Patientenverfügung durch Angehörige nachträglich zu ändern oder unter den Tisch fallen zu lassen. „Wenn Sie sagen, die Patientenverfügung spielt jetzt keine Rolle mehr, dann müsste sie nach meiner Meinung auch irgendwie weg“, hieß es etwa in einem Fall. Juristen sehen in den von „Monitor“ dokumentierten Fällen Anstiftungen zur Urkundenfälschung bzw. Urkundenunterdrückung. Alle von „Monitor“ besuchten Einrichtungen streiten ab, sich in diesem Sinne geäußert zu haben.

Zum gleichen Ergebnis wie „Monitor“ kommt auch eine bundesweite Umfrage des Palliativmediziners Matthias Thöns unter ambulanten Pflegediensten. Von 155 Einrichtungen, die auf die schriftliche Anfrage geantwortet hatten, erklärten sich 140 bereit, einen unheilbar kranken Patienten gegen seinen per Patientenverfügung dokumentierten Willen künstlich am Leben zu erhalten. Dies entspricht einer Quote von 90 Prozent.

Gesundheitsexperten und -politiker kritisieren in diesem Zusammenhang Fehlanreize im Gesundheitssystem. Danach kosten Patienten in sogenannten „Beatmungs-WGs“, ambulante Einrichtungen zur außerklinischen Intensivpflege, durchschnittlich 20.000 Euro pro Monat, die überwiegend von den Krankenkassen bezahlt werden. „Gerade Beatmungspatienten sind hochlukrative Patienten“, sagt Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Palliativstiftung. „Die Joker im System, wenn Sie so wollen.“ Insgesamt mache die ambulante Betreuung ein jährliches Volumen von drei bis fünf Milliarden Euro aus.

SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sieht in den Finanzierungsregeln im Bereich der ambulanten Intensivpflege rückblickend einen Fehler. „Das ist ganz klar ein Fehlanreiz. Wir haben damals nicht bedacht, dass es so einen starken Sog auf die Patienten ausüben würde. Jetzt beobachten wir in kurzer Zeit eine enorme Zunahme der Kosten durch die ambulante Versorgung in Beatmungs-WGs bei gleichzeitiger Verschlechterung der Betreuungsqualität. Das müssen wir dringend ändern.“

„Eine Änderung der Leistungen ist derzeit nicht geplant“, erklärt dagegen das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von „Monitor“.

08.09.2016 - newsburger.de

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