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Ermittlungsverfahren Anwälte von Till Lindemann sehen ihren Mandanten entlastet

Till Lindemann entlastet von Vorwürfen.

Berlin – Die Anwälte von Till Lindemann können offenbar aufatmen, da ihr Mandant nun umfangreich entlastet wird. In einem Ermittlungsverfahren, das aufgrund der Anzeige von Shelby Lynn eingeleitet wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Vilnius die Vorwürfe fallen gelassen. Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat mitgeteilt, dass nach Vernehmung eines Zeugen und Analyse von Daten und Dokumenten „keine objektiven Tatsachenbeweise für die Aussagen von Shelby Lynn gefunden worden sind.“

Zusätzlich haben die Anwälte ein Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die auf Bildern und Videos von Shelby Lynn gezeigten Verletzungen „keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt“ aufweisen und „keine typischen Anzeichen für Fremdeinwirkung“ sind. Das Gutachten deutet stattdessen darauf hin, dass es sich um eine „Unfallursache ohne Fremdeinwirkung“ handeln könnte.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin wurden jedoch nicht aufgrund von Strafanzeigen von vermeintlichen Opfern eingeleitet. Wie die Anwälte bekannt gaben, haben unbeteiligte Dritte ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in sozialen Netzwerken gestützt. Die Anwälte betonen zudem, dass bislang keine objektiven Beweismittel vorliegen, die für eine Tatbegehung durch ihren Mandanten sprechen.

Die Kanzlei Schertz Bergmann hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“ beantragt, da dieser die Intimsphäre von Till Lindemann verletzt und unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet habe. Eine Youtuberin hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein Beitrag in der Schweizer Zeitung „Blick“ wurde nach einer Abmahnung entfernt.

Insgesamt scheinen die Anwälte von Till Lindemann gute Nachrichten zu haben. Sowohl das Ermittlungsverfahren als auch die Veröffentlichungen in den Medien scheinen sich als unbegründet herauszustellen.

26.06.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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