Klage von Rosneft abgewiesen.
Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass der russische Energiekonzern Rosneft die Treuhandverwaltung über sein deutsches Geschäft akzeptieren muss. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im vergangenen Jahr die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing sowie deren Anteile an den Raffinerien PCK in Schwedt unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Der russische Mutterkonzern hatte gegen diese Entscheidung geklagt. Das Ministerium hatte sich bei dem Vorgang auf das Energiesicherungsgesetz berufen und wollte damit verhindern, dass „Dienstleistungen gegenüber den Unternehmen mit Verbindungen zu Russland“ abgelehnt würden. Die Klägerseite hatte den Abzug von Kapital bestritten.
Der Rosneft-Konzern hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, gegen die Treuhandverwaltung gerichtlich vorzugehen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums gegen die Eigentumsrechte des Konzerns verstoße und dass es keine hinreichende Begründung für die Anordnung der Treuhandverwaltung gebe. Rosneft hatte außerdem darauf verwiesen, dass das Unternehmen ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Energiemarkt sei und dass die Anordnung der Treuhandverwaltung das Geschäft des Unternehmens beeinträchtigen würde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums bestätigt und die Klage von Rosneft abgewiesen. Die Begründung des Gerichts lautete, dass die Anordnung der Treuhandverwaltung durch das Energiesicherungsgesetz gedeckt sei und dass das Ministerium im Interesse der nationalen Sicherheit gehandelt habe. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, die im Zusammenhang mit Russland stehen und in Deutschland tätig sind.
14.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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