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Bundesagentur für Arbeit
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Leiharbeit Bundesrechnungshof erhebt Vorwürfe gegen BA

„Das ist ein Geldverbrennungsprogramm zum Aufbau prekärer Beschäftigung.“

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) hat der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgeworfen, an Leiharbeitsunternehmen ungerechtfertigt Lohnkostenzuschüsse zu zahlen. Dies geht aus einem internen Prüfungsbericht des BRH hervor, der der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) vorliegt.

Die sogenannten Eingliederungszuschüsse halten die Prüfer für „nicht rechtmäßig“, weil Leiharbeiter in anderen Unternehmen eingesetzt werden, die von den Lohnzuschüssen gar nichts hätten. Dadurch seien Zeitarbeitsfirmen „ungerechtfertigt begünstigt“. Der Zuschuss soll, so heißt es in den Richtlinien der Nürnberger Bundesagentur, die „Minderleistung“ zwischen einer geförderten Person, die am Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar ist, und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen.

Die Rechnungsprüfer, die drei große Zeitarbeitsunternehmen mit mehr als 7.000 Förderanträgen unter die Lupe nahmen, argumentieren nun so: Das Unternehmen, das den Leiharbeiter einsetzt, müsse ihn einlernen und ihm womöglich fehlende Fachkenntnisse vermitteln. Es habe deshalb „den Aufwand für die Behebung der Minderleistung“. Trotzdem kassiere aber das Verleihunternehmen den Lohnkostenzuschuss, „ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu haben“, heißt es in dem Bericht. Der Zuschuss habe sich in diesen Fällen „zu einer Lohnsubvention für einzelne Unternehmen“ entwickelt. Dabei habe man den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise „in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben“.

Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, kritisierte die Zuschüsse an die Zeitarbeitsbranche scharf: „Der Staat verpulvert hier Geld für Beschäftigungsverhältnisse, die schlecht bezahlt sind und in der Regel nur kurz dauern. Das ist ein Geldverbrennungsprogramm zum Aufbau prekärer Beschäftigung“, sagte sie der SZ.

Die Politikerin forderte die Bundesregierung auf, Lohnkostenzuschüsse an Leiharbeitsfirmen generell zu verbieten. Das Bundesarbeitsministerium will sich aber nicht festlegen: In einer Antwort auf eine Anfrage von Zimmermann teilte es mit, der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs sei „noch kein abschließendes Prüfungsergebnis“. Deshalb könne man noch keine Folgerungen daraus ziehen.

Ein BA-Sprecher wies die Kritik zurück. Die Förderung auch an Leiharbeitsfirmen zu zahlen, sei sinnvoll, weil so Arbeitslose Berufserfahrungen sammeln könnten.

Nach Angaben der Bundesagentur wurden 2014 für mehr als 127.000 Arbeitskräfte Lohnkostenzuschüsse ausgeschüttet. Gut zehn Prozent oder 13.500 waren Leiharbeiter, für die im Durchschnitt 34 Prozent des Bruttogehalts übernommen wurde. Wie viel das in Euro und Cent waren, ließ die Behörde offen. Der Bundesrechnungshof spricht allein bei dem von ihm untersuchten Fällen von einer Fördersumme von knapp zehn Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014.

21.10.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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