Arbeitsmarkt US-Arbeitslosenquote im November auf 3,7 Prozent gesunken
Die Arbeitslosenrate in den USA ist im November von 3,9 Prozent im Vormonat auf 3,7 Prozent gesunken. Das teilte das US-Arbeitsministerium am Freitag in Washington mit. ...
Für die BVG gelte ein eigener Tarifvertrag.
Berlin – Die Streikmaßnahmen, die die Gewerkschaften Verdi und EVG für Montag im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) angekündigt haben, werden sich nicht direkt auf Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), auswirken. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, gilt für die BVG ein eigener Tarifvertrag, der aktuell nicht verhandelt wird. Infolgedessen herrscht für die BVG im tarifrechtlichen Bereich eine Friedenspflicht, die eine Teilnahme am Streik ausschließt. Trotzdem wird voraussichtlich auch der Regional- und S-Bahnverkehr in Berlin von den Streikmaßnahmen betroffen sein, jedoch nicht die U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Fähren der BVG.
Obwohl die BVG selbst nicht vom Streik betroffen ist, warnt das Unternehmen vor Einschränkungen und bittet alle Fahrgäste, sich auf mögliche Verzögerungen und Ausfälle einzustellen. Laut BVG ist es unwahrscheinlich, dass die S-Bahn auch bei vollem Einsatz größere Ausfälle vollständig kompensieren kann. Deshalb sollten alle, die am Montag auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, vorsorglich mehr Zeit für ihre Fahrt einplanen und möglichst die Hauptverkehrszeiten meiden.
Die Gewerkschaften Verdi und EVG haben für Montag zu bundesweiten Warnstreiks im ÖPNV aufgerufen, um ihre Forderungen nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Betroffen sind voraussichtlich auch der Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn sowie der Nahverkehr in vielen deutschen Städten.
24.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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