Arbeitsmarkt US-Arbeitslosenquote im November auf 3,7 Prozent gesunken
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„Das Streikrecht hat Verfassungsrang in Deutschland.“
Berlin – Die Forderung des Arbeitgeberverbandes BDA nach einer gesetzlichen Begrenzung des Streikrechts stößt bei den großen deutschen Gewerkschaften auf heftige Kritik. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass Beschäftigte in Deutschland in Zeiten von Rekord-Inflationsraten um notwendige und gerechte Lohnerhöhungen kämpfen. In diesem Zusammenhang sei es unverständlich, dass manche darüber diskutieren, die Grundrechte der Beschäftigten zu beschneiden. Fahimi betonte: „Finger weg vom Streikrecht.“
Auch der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke äußerte sich zum Vorstoß der BDA und sagte dem RND, dass die Forderung nicht überraschend komme. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis Arbeitgeber und ihre Unterstützer in der Union mit einer solchen Forderung an die Öffentlichkeit treten.
Werneke nannte die Forderung der BDA „abwegig“ und „irreführend“. Er betonte, dass die Möglichkeit zu streiken für abhängig Beschäftigte der einzige Weg sei, ihre Interessen wirkungsvoll durchzusetzen. Dort, wo es besonders sensible Bereiche wie Krankenhäuser oder Flughäfen gebe, hätten die Gewerkschaften bereits Notdienstvereinbarungen angeboten, um einen Mindestbetrieb sicherzustellen. Wenn dies nicht zustande komme, scheitere dies an den Arbeitgebern.
„Das Streikrecht hat Verfassungsrang in Deutschland“, sagte Werneke. „Es beschneiden zu wollen, ist ein Angriff auf das Grundgesetz.“ Aus Perspektive der BDA möge dies erstrebenswert sein, aus Perspektive der Beschäftigten sei es jedoch nicht akzeptabel. Werneke betonte, dass Tarifverhandlungen zu kollektiver Bettelei verkommen würden, wenn den Beschäftigten das Recht zu streiken genommen werde. „Das ist nicht hinnehmbar“, so Werneke abschließend.
23.02.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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