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Dominique Strauss-Kahn
© Michel Spingler über dpa

Frankreich Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Strauss-Kahn

Strauss-Kahn habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert.

Lille – Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen werden. Strauss-Kahn habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert oder einen finanziellen Vorteil gehabt.

Das sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre vor dem Strafgerichtshof im nordfranzösischen Lille im Prozess um illegale Sexpartys. Darum forderte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer „schlicht und einfach“ Freispruch. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

Bei den 13 anderen Angeklagten sprach sich die Staatsanwaltschaft neben weiteren Freisprüchen für Bewährungsstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren sowie Geldstrafen bis von zu 20 000 Euro aus. Der Bordellbetreiber soll nach dem Willen der Ankläger für ein Jahr ins Gefängnis. Ein weiteres Jahr soll auf Bewährung ausgesetzt werden. Er kündigte in Lille bereits Berufung für den Fall einer Verurteilung an.

In dem Verfahren müssen sich die Angeklagten unter anderem wegen organisierter Zuhälterei verantworten, weil an den Partys auch Prostituierte beteiligt waren. Organisation, Profit oder Teilnahme mit dem Wissen darum sind in Frankreich illegal. Strauss-Kahn bestreitet, von einer Bezahlung der beteiligten Frauen gewusst zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor Prozessbeginn für ein Ende der Ermittlungen gegen den in Frankreich als „DSK“ bekannten früheren Minister plädiert. Die Richter setzten das Verfahren dennoch an.

Staatsanwalt Fèvre sagte in seinem Plädoyer, es gehe nicht um ein mafiöses Netzwerk, sondern um eine Gruppe von Freunden, die ihre Partys gefeiert hätten. Der frühere IWF-Chef sei als einstmals mächtigster Mann der Welt beschrieben worden. Deswegen sei er aber nicht notwendigerweise schuldig. Gleichzeitig prangerte der Staatsanwalt das völlige Fehlen von Achtung vor den beteiligten Frauen an, die zu Lustobjekten degradiert worden seien. Die Staatsanwaltschaft arbeite aber „mit dem Strafgesetz, nicht mit einem Moralkodex“.

Seinen Posten als IWF-Chef hatte Strauss-Kahn bereits 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe räumen müssen. „DSK“ musste auch seine Ambitionen aufgeben, 2012 für die Sozialisten als Präsidentschaftskandidat anzutreten.

17.02.2015 - dpa / newsburger.de

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