Verbraucherschützer halten die Preiserhöhungen für unwirksam.
Berlin – Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) plant eine Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger E-on, da die Verbraucherzentrale die Preiserhöhungen bei der Fernwärme für rechtswidrig hält. „Verbraucher dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise“, so Ramona Pop, Vorständin des VZBV, gegenüber dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Bei der Fernwärme herrsche keinerlei Wettbewerb, weshalb man nun den Klageweg prüfe, da man am rechtmäßigen Vorgehen zweifele.
Bereits im November hatten einige E-on-Kunden Nachzahlungsforderungen von mehreren tausend Euro für das Jahr 2021 erhalten. Zusätzlich sollen die Kosten auch im Jahr 2022 noch einmal massiv steigen. Ein Durchschnittshaushalt in Hamburg könnte laut der Verbraucherzentrale bis zu 3.000 Euro mehr bezahlen als bislang geplant.
Die Verbraucherschützer halten die Preiserhöhungen für unwirksam, da die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen würden. Daher fordern sie betroffene Verbraucher dazu auf, sich mit ihren Fernwärme-Rechnungen bei ihnen zu melden.
14.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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