newsburger.de Nachrichten aus aller Welt

Foto: über dts Nachrichtenagentur

EU-Richtlinie Arbeitgeberverbände gegen Mindestlohnerhöhung

Bundesvereinigung der Arbeitgeber wirft Klingbeil Populismus vor.

Berlin – Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat SPD-Chef Lars Klingbeil für seine Forderung, die Mindestlöhne mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu erhöhen, „Populismus mit der Lohntüte“ vorgeworfen. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass die Versuche, die Mindestlohnfindung parteipolitisch zu instrumentalisieren, dem Geist des Mindestlohngesetzes entgegenstehen.

In der Mindestlohnkommission hatten die Arbeitgebervertreter zusammen mit der Kommissionsvorsitzenden den Mindestlohn um 41 Cent angehoben, gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter. Klingbeil hatte daraufhin gefordert, den Mindestlohn in Deutschland auf bis zu 14 Euro anzuheben. Kampeter entgegnete, dass das Gesetz von einer unabhängigen Kommission ausgeht, die sich an tatsächlichen Tarifverträgen orientiert. Populismus mit der Lohntüte führe lediglich zur Inflation.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell hingegen sieht eine zwingende Handlungspflicht. Gemäß dem Ansinnen der EU-Richtlinie müsste Deutschland derzeit einen Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde haben und zukünftig aufgrund der Lohnentwicklung sogar 14 Euro.

Die Mindestlohnrichtlinie der EU macht keine Vorschriften zur genauen Höhe des Mindestlohns, sondern verpflichtet zu regelmäßigen Überprüfungen anhand von Indikatoren und Referenzwerten. Als mögliche Orientierungsrahmen nennt die Richtlinie zum Beispiel 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Auch die Höhe des Nettomindestlohns könnte sich an 50 bis 60 Prozent des Nettodurchschnittslohns oder an der Armutsgrenze, der Kaufkraft oder anderen Werten orientieren.

Körzell kritisierte, dass mit der Entscheidung der Arbeitgeber und der Kommissionsvorsitzenden, den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde festzuschreiben, in Deutschland zukünftig ein Mindestlohn gelten werde, der lediglich 53 Prozent des Medianlohns erreicht. Damit würden weiterhin Armutslöhne per Gesetz ermöglicht.

20.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

Weitere Meldungen

Arbeitsmarkt US-Arbeitslosenquote im November auf 3,7 Prozent gesunken

Die Arbeitslosenrate in den USA ist im November von 3,9 Prozent im Vormonat auf 3,7 Prozent gesunken. Das teilte das US-Arbeitsministerium am Freitag in Washington mit. ...

Studie 600.000 neue Jobs durch grüne Transformation möglich

Das Aus für die rund 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds könnte dramatische Folgen für den Arbeitsmarkt in der Zukunft haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine noch unveröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung, über die der "Spiegel" berichtet. ...

Warnstreik Kommunen werfen GDL Egoismus vor

Warnstreik Notfahrplan der Bahn angelaufen

AGVP Pflege-Arbeitgeber für Beibehaltung des Dienstwagenprivilegs

Arbeitsagentur Nahles kündigt mehr Job-Druck auf Geflüchtete an

Arbeitskämpfe GDL verspricht Streikpause ab Freitag bis ins neue Jahr

Arbeitskampf GDL-Streik bei der Bahn ab Donnerstagabend

Tarifstreit GDL erklärt auch Verhandlungen mit Transdev für gescheitert

Studie Textilien aus Zwangsarbeit gelangen weiter in die EU

Kolumbien Deutsche Wirtschaft plant Lateinamerika-Offensive

Bundesagentur für Arbeit Schwache Entwicklung des Arbeitsmarkts setzt sich fort

Statistisches Bundesamt Erwerbstätigkeit im Oktober leicht gestiegen

Arbeitsmarkt Verdi sorgt sich wegen Signa-Insolvenz um Galeria-Jobs

Arbeitsmarkt Eltern- und Schülervertreter zeigen Verständnis für Lehrer-Streik

Bildung Bundesweiter Bildungsstreik beginnt

Arbeitsmarkt Arbeitgeber erwarten Wohlstandsrückgang wegen Fachkräftemangel

Unternehmen Bahn greift GDL-Chef Weselsky an

Unternehmen GDL kündigt „härtesten Arbeitskampf“ an

Länder-Tarifrunde Verdi ruft zu Warnstreiks im Gesundheitswesen auf

« Vorheriger ArtikelNächster Artikel »