Arbeitsmarkt US-Arbeitslosenquote im November auf 3,7 Prozent gesunken
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Infektionslage stehe einer Weiterbeschäftigung nicht mehr im Wege.
Düsseldorf – Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen werden nicht mehr automatisch vom Dienst befreit, wenn sie schwanger sind. Die zuvor erlassene Regelung wegen der Corona-Pandemie wurde aufgehoben, wie das NRW-Schulministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte. Die Bezirksregierungen wurden gebeten, die aktualisierten Hinweise zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht an die Schulen weiterzugeben. Demnach sei eine Neubewertung im Hinblick auf den Schutz schwangerer Lehrerinnen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens möglich. Im Regelfall stehe die Infektionslage einer Weiterbeschäftigung schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht mehr im Wege.
Das Schulministerium betonte jedoch, dass der Mutterschutz weiterhin eine hohe Priorität habe. Im Einzelfall müsse über eine Weiterbeschäftigung am Arbeitsplatz entschieden werden. Bei besonderen Risikofaktoren müssten organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen geprüft und festgelegt werden.
Aktuell seien rund 3.400 Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in NRW schwanger, von denen etwa 800 sich innerhalb der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung befänden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Regelungen stünden die übrigen 2.600 Lehrerinnen grundsätzlich für einen Einsatz in den Schulen zur Verfügung.
Die zuvor geltende Regelung, die eine automatische Dienstbefreiung für schwangere Lehrerinnen vorsah, war aufgrund der Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus erlassen worden. Jetzt wird sie wieder aufgehoben, da die Infektionslage eine Neubewertung im Hinblick auf den Schutz schwangerer Lehrerinnen zulässt. Die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung schwangerer Lehrerinnen am konkreten Arbeitsplatz muss weiterhin im Einzelfall getroffen werden.
21.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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