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Huawei-Bann Wohl kein Schadenersatz für Mobilfunkkonzerne

Bund könnte Einsatz chinesischer IT einschränken.

Berlin/Brüssel – Die Bundesregierung könnte den Einsatz chinesischer IT-Technik im deutschen 5G-Mobilfunknetz einschränken, ohne dass die betroffenen Telekommunikationsanbieter mit Schadensersatz rechnen können. Dies wurde kürzlich von einem Vertreter des Ministeriums während einer Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag erklärt. Der Grund dafür liegt in der geltenden Rechtslage, die im Falle eines Verbots von kritischen Komponenten keine Entschädigung für die Netzbetreiber vorsieht.

Auch die EU-Kommission lehnt Schadensersatzzahlungen ab, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Dies geschieht auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Die Kommission argumentiert, dass Netzanbieter, die ein proaktives Risikomanagement betrieben haben, benachteiligt würden, wenn ihre Wettbewerber für Geschäftsbeziehungen zu „Hochrisiko-Anbietern“ entschädigt würden.

Seit dem Frühjahr hat die oberste Cybersicherheitsbehörde BSI alle kritischen Teile der Anbieter Huawei und ZTE geprüft, die bereits im Netz verbaut sind. Die Überprüfung soll Ende August abgeschlossen sein. Es wird vermutet, dass den Netzanbietern eine Frist von mehreren Jahren eingeräumt wird, um bestimmte Komponenten auszutauschen.

Zumindest einer der Netzbetreiber bereitet laut Informationen eine Schadensersatzklage gegen den Bund vor. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, unterstützt eine härtere Gangart gegen chinesische 5G-Zulieferer. Er stimmt der Einschätzung der Verfassungsschützer zu, die besagen, dass Huawei-Komponenten besser heute als morgen aus dem deutschen Mobilfunknetz entfernt werden sollten. Aus Datenschutzsicht könne es angebracht sein, nicht-europäische Produkte zumindest aus den Kernkomponenten des deutschen Mobilfunknetzes zu entfernen.

20.07.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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