Arbeitsmarkt US-Arbeitslosenquote im November auf 3,7 Prozent gesunken
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Streikrecht solle ein wichtiger Teil der Tarifautonomie bleiben.
Berlin – Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) fordert eine Begrenzung des Streikrechts angesichts der aktuellen Streikwelle, die zuletzt auch Flughäfen erfasst hat. Der BDL stellt sich damit hinter die Forderungen des Arbeitgeberverbandes nach gesetzlichen Verfahrensregeln bei Tarifkonflikten in der kritischen Verkehrsinfrastruktur wie einem vorgeschalteten Schlichtungsverfahren. Präsident Jost Lammers betonte jedoch, dass das Streikrecht ein wichtiger Teil der Tarifautonomie bleibe. Die Vorschläge sollten vielmehr die friedensstiftende Kraft der Tarifverträge stärken.
Die Luftfahrtbranche sei aufgrund ihrer Besonderheiten von Tarifverträgen abhängig, die einzelne Bereiche betreffen, so Lammers. Wenn nur ein Bereich ausfalle, komme der gesamte Luftverkehr zum Erliegen. Daher garantiere ein abgeschlossener Tarifvertrag samt Friedenspflicht noch keinen zuverlässigen Flugbetrieb. Die friedensstiftende Funktion der Tarifverträge greife hier nicht. Lammers betonte, dass der BDL die Vorschläge der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstütze, um eine Verbesserung der Verfahrensregeln bei Tarifkonflikten in der kritischen Verkehrsinfrastruktur zu erreichen.
Trotzdem betonte er, dass das Streikrecht ein wichtiger Teil der Tarifautonomie bleibe. Die Vorschläge der BDA sollten dazu beitragen, die friedensstiftende Kraft der Tarifverträge zu stärken. Die Luftfahrtbranche verfügt über eine Vielzahl von Tarifverträgen, etwa für die Flugzeugabfertigung oder die Flugsicherung. Die Abhängigkeit der Bereiche voneinander macht es schwierig, einen zuverlässigen Flugbetrieb zu garantieren, wenn nur ein Bereich ausfällt.
07.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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