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"Cloud Act" IT-Verband beklagt Rechtsunsicherheit wegen US-Datenzugriff

US-Gesetz steht im Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU.

Berlin – Der IT-Verband Bitkom sieht ein großes Rechtsrisiko für Unternehmen, sollten diese US-Behörden Zugriff auf persönliche Daten gewähren, die in Europa gespeichert sind.

„Für international tätige Unternehmen gibt es große Rechtsunsicherheit darüber, nach welchem Recht sie Personendaten an Behörden herausgeben können, ohne die Gesetze eines anderen Landes zu verletzen“, sagte Rebekka Weiß, Bereichsleiterin Datenschutz beim Bitkom, dem „Handelsblatt“.

Hintergrund ist der sogenannte „Cloud Act“, mit dem die USA eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen haben, um für Fahndungszwecke auf Daten von US-Konzernen zuzugreifen – selbst wenn die Server im Ausland sind. Damit steht das US-Gesetz im Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU.

Bitkom-Expertin Weiß sagte dazu: „Wenn Daten weltweit gespeichert werden, muss natürlich auch eine Strafverfolgung international weiter möglich sein.“

Die EU befasse sich mit diesem Thema in der sogenannten E-Evidence-Verordnung. Darin soll die grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel geregelt werden. Ausländische Ermittler könnten damit die Herausgabe von Kundendaten wie E-Mails oder IP-Adressen bei den Internetanbietern in Deutschland verlangen.

Eine Verabschiedung der Verordnung sei aber derzeit nicht absehbar, so Weiß. Der Bitkom begrüße daher, „dass die Bundesregierung auf eine Regelung hinarbeiten will, die die Rechtssicherheit für Unternehmen wiederherstellt“.

17.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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