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Kita-Streik
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Bericht Kommunen sparten bisher 80 Millionen Euro durch Kita-Streik

Zwischen 79,5 Millionen und 83,4 Millionen Euro weniger an Personalkosten.

Berlin – Durch den Kita-Streik haben Städte und Gemeinden bisher rund 80 Millionen Euro eingespart. Das geht aus aktuellen Berechnungen des „Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund“ hervor, über die das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ berichtet.

In dem „Arbeitspapier zu den Mindestausgaben der Kommunen durch den `Kita-Streik`“ heißt es demnach, in der Streikphase vom 11. bis 29. Mai hätten die Kommunen schätzungsweise zwischen 79,5 Millionen und 83,4 Millionen Euro weniger an Personalkosten gehabt.

Der Forschungsverbund, der unter anderem ein jährliches Ländermonitoring zu frühkindlichen Bildungssystemen herausgibt, legte bei seinen Berechnungen in zwei Szenarien jeweils eine unterschiedliche Anzahl von streikenden Erziehern zugrunde, berichtet das ARD-Magazin. Er gehe von bis zu 57.000 Mitarbeitern kommunaler Einrichtungen aus, die statt Lohn Streikgeld erhalten.

Bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde hingegen Personal anderer sozialer Einrichtungen, etwa Werkstätten für Behinderte. Andererseits sei unklar, in welcher Höhe Kommunen auch Mindereinnahmen hätten, da sie an Streiktagen womöglich auf Zuschüsse der jeweiligen Bundesländer verzichten müssten. Die Berechnung sei daher „lediglich eine Annäherung an die mutmaßliche Höhe der ausfallenden Personalkosten“.

Vor dem Hintergrund des Tarifkonflikts zwischen Verdi und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) dürfte die Schätzung dennoch an Brisanz gewinnen. Aus den Reihen der Gewerkschaft kommt der Vorwurf, die Kommunen hätten sich bisher womöglich deshalb nicht auf die Gewerkschaft zubewegt, weil sie durch den Streik Geld sparten.

Viele Städte und Gemeinden lehnten es bisher ab, eigene Schätzungen zu ihren Einsparungen abzugeben. Auf Anfrage von „Report Mainz“ teilten etwa die Städte Mainz und München mit, die Summe könne derzeit nicht beziffert werden.

Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing von der Universität Bonn sagte im Interview mit „Report Mainz“: „Das normale Prozedere des Arbeitskampfs, dass ich wirtschaftlichen Druck auf den bestreikten Arbeitgeber ausübe, funktioniert hier gar nicht. Das heißt, ein Druckmittel auf die Arbeitgeber kann hier nur über eine Geiselnahme der Eltern erfolgen.“ Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob es angemessen sei, einen unbefristeten Arbeitskampf zu beginnen, ohne zuvor eine Schlichtung versucht zu haben.

02.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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