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Mutter mit zwei Kindern
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Studie Armutsrisiko für Familien mit Kindern steigt

Familien im „roten Bereich“ könnten nur leben, weil sie jeden Cent dreimal umdrehten.

Berlin – Für Familien mit drei und mehr Kindern wächst in Deutschland seit Jahren das Armutsrisiko. Das zeigt eine Untersuchung im Auftrag des Familienbundes der Katholiken und des Deutschen Familienverbandes, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Der Grund ist die Belastung mit Steuern und Abgaben, die selbst für Familien mit einem mittleren Jahreseinkommen zwischen 30.000 bis 50.000 Euro brutto schon relativ hoch ist. Zieht man vom Nettoeinkommen das gesetzlich garantierte Existenzminimum von Eltern und Kindern ab, dann rutschen viele Familien sehr schnell in die roten Zahlen.

Der Berechnung zufolge liegt das Einkommen einer Familie, die brutto 35.000 Euro im Jahr verdient und zwei Kinder hat, nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern monatlich 232 Euro unter dem Existenzminimum. Im Gesamtjahr summiert sich dieses Minus auf 2.779 Euro. Für Familien mit fünf Kindern addiert sich der Fehlbetrag sogar auf stattliche 17.839 Euro, zeigen die Datenreihen der Studie.

Dabei sind 35.000 Euro Jahresbruttoeinkommen gar nicht so wenig. Der Durchschnitt in Deutschland lag im vergangenen Jahr bei 35.189 Euro. Trotzdem bleibt nach Steuern und Abgaben offenbar zu wenig übrig. Selbst Familien mit 50.000 Euro Jahresbruttoeinkommen fallen mit mehr als drei Kindern bereits in den roten Bereich.

Die Lage der Betroffenen hat sich der Studie zufolge nicht verbessert. Im Gegenteil: Vor fünf Jahren fiel das Jahresminus für Familien mit zwei Kindern und 35.000 Euro Jahreseinkommen noch deutlich niedriger aus, es lag bei 807 Euro. Familien mit fünf Kindern verdienten damals netto 14.391 Euro weniger als das Existenzminimum.

Die Entwicklung resultiert nicht nur aus gestiegenen Steuern und Abgaben, sondern vor allem aus dem gewachsenen gesetzlichen Existenzminimum. Dieses sieht vor, dass dem Einkommensteuerpflichtigen netto genug Geld übrig bleiben soll, damit er seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie bestreiten kann.

Maßstab für die Berechnung des Betrags, der bei der Lohnsteuer als Freibetrag eingesetzt wird, ist das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum. Derzeit liegt es für Erwachsene bei 9.168 Euro, für Kinder beträgt es 7.620 Euro.

Die Auftraggeber der Untersuchung empfinden diesen Betrag angesichts der von ihnen erhobenen Zahlen als zu gering. Sie fordern außerdem: „Das Existenzminimum eines Kindes muss gleich hoch angesetzt werden, wie das eines Erwachsenen.“

Familien im „roten Bereich“ könnten nur leben, weil sie jeden Cent dreimal umdrehten. „Sie schränken sich an allen Ecken und Enden ein“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbände. Die negative Einkommenssituation habe zur Folge, dass Familien in schlechtere Wohnlagen ausweichen, sich im Konsum einschränken und auf zusätzliche Altersvorsorge verzichten müssten. „Der rote Bereich bildet letztendlich das ab, was ihnen am gesetzlich definierten Existenzminimum regelmäßig fehlt“, kritisieren Familienbund und Familienverband.

Auch das Kindergeld sei keine echte Wiedergutmachung für diese Entwicklung, warnen sie. Es habe nach Paragraf 31 Einkommensteuergesetz die Aufgabe, die verfassungswidrige Besteuerung für Menschen mit Kindern zu korrigieren. „Kindergeld wird also vor allem bezahlt, weil Kinder bei der Lohnsteuerbemessung nicht berücksichtigt werden.“

Der Transfer sei also eine Rückzahlung von zu viel und zu Unrecht eingenommener Lohnsteuer. Nur jener Anteil des Kindergelds, der die zu viel einbehaltene Lohnsteuer übersteige, sei dann auch eine echte Förderung für die Familien.

14.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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