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Roland Jahn
© Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

Volksaufstand in der DDR Jahn will 17. Juni wieder als gesetzlichen Feiertag

„Es kann nicht schaden, noch einmal darüber nachzudenken.“

Berlin – Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, schlägt vor, den 17. Juni in Erinnerung an den Volksaufstand in der DDR 1953 wieder zum gesetzlichen Feiertag zu machen.

„Er wurde als Feiertag abgeschafft“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Stattdessen wurde der 3. Oktober zum Feiertag erkoren, ein Tag, an dem ein Vertrag in Kraft getreten ist, und kein Tag, an dem die Menschen auf die Straße gegangen sind. So ist der 17. Juni noch weiter in Vergessenheit geraten. Es war ein Fehler, den 17. Juni als gesetzlichen Feiertag abzuschaffen.“

Auf die Frage, ob er ihn wieder einführen wolle, erwiderte Jahn: „Es kann nicht schaden, noch einmal darüber nachzudenken, ob man den 17. Juni als gesetzlichen Feiertag nicht wieder beleben kann. Ich fände einen Feiertag besser, der daran erinnert: Freiheit und Selbstbestimmung sind nicht selbstverständlich. Es sind die Bürger, die die Gesellschaft verändern.“

Der 59-Jährige erklärte, anders als früher gebe es heute „ein Bewusstsein dafür, dass es um einen Volksaufstand ging. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt. Wir müssen der nächsten Generation nun vermitteln, was dieser 17. Juni bedeutet.“

Junge Deutsche kennen DDR-Geschichte nicht

Vor allem junge Menschen kennen sich kaum noch mit der deutsch-deutschen Geschichte aus. In einer Umfrage des ZDF-„Politbarometers“ wusste nur etwa jeder zehnte Deutsche unter 30 Jahren, was am 17. Juni 1953 passierte. Rund jeder Siebte in dieser Altersgruppe weiß, wofür die Abkürzung SED steht.

Insgesamt schnitten Menschen aus den neuen Bundesländern in der Umfrage deutlich besser ab. Ihr Schnitt lag zu den Fragen jeweils rund 15 Prozentpunkte höher als bei ihren Nachbarn aus den alten Bundesländern. Bei der Frage nach der Abkürzung SED wussten sie sogar fast doppelt so oft die richtige Antwort.

15.06.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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