Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen absagbar.
Berlin – Bürgergeld-Empfänger haben jetzt die Möglichkeit, Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen abzusagen, berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach dieser Weisung sind die Jobcenter verpflichtet, Meldetermine zu verschieben, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, aus religiösen Gründen am geplanten Termin gehindert zu sein“.
Die BA definiert dazu unter anderem „religiöse Feiertage und entsprechende Verhaltensvorschriften für Religionsangehörige“, die eine Teilnahme am Jobcenter-Besuch verhindern könnten.
Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung eingeführt und eine Sprecherin erklärte gegenüber der „Bild“: „Damit wird der freiheitlichen Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“
05.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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