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Baden-Württemberg Islamischer Religionsunterricht wird ausgeweitet

Runder Tisch Islam fordert eigene Bestattungspraxis und Seelsorge für Muslime.

Stuttgart – An mehr baden-württembergischen Schulen als bisher könnte es künftig islamischen Religionsunterricht geben. Die Teilnehmer des Runden Tisches Islam hätten einen entsprechenden Vorschlag des Islam- und Rechtswissenschaftlers Mathias Rohe von der Universität Erlangen-Nürnberg für gut befunden, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Donnerstag in Stuttgart.

Demnach sollen die Modellversuche, die derzeit an 20 Grundschulen und sechs Hauptschulen islamischen Religionsunterricht ermöglichen, nach Bedarf ausgeweitet werden. Dies sei ein Hilfskonstrukt, solange die muslimischen Verbände noch nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Religionsunterricht erfüllt hätten, sagte Öney.

Laut Grundgesetz hat nur eine staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft Anspruch auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Diesen Status hätten bislang nur die alevitische Gemeinden, die sunnitischen nicht, sagte Öney. Nach Ansicht des Universitätsprofessors Rohe wird ihnen der Nachweis fester Strukturen jedoch „mittelfristig“ gelingen.

Öney will nun mit dem Kultusministerium den Bedarf der Schulen nach Religionsunterricht ermitteln. Nach Einschätzung des Runden Tisches gibt es diesen vor allem im Rhein-Neckargebiet und in Mannheim mit rund 30.000 muslimischen Bewohnern. Dort gibt es nur zwei Schulen mit Modellversuchen. Jörg Imran Schröter, zuständig an der pädagogischen Hochschule Karlsruhe für Islamische Theologie, sieht auch Bedarf an den Sonder- und Beruflichen Schulen. Auch Kosten und Verfügbarkeit von Lehrern müssten geprüft werden. „Eine flächendeckende Einführung können wir uns nicht leisten“, sagte Öney. Die SPD-Ministerin lobte die CDU-geführte Vorgängerregierung für die Einführung der Modellversuche.

Das Integrationsministerium will außerdem zusammen mit den Kommunen die Bestattungsvorschriften lockern, um sie besser mit den religiösen Bedürfnissen von Muslimen in Einklang zu bringen. In Aalen und Nagold würden diese etwa bereits flexibler gehandhabt. So soll geprüft werden, ob die Sargpflicht aufgehoben werden kann, da Muslime ihre Toten in einem Leinentuch bestatten. Auch sollen Muslime ihre Toten schneller begraben dürfen, nicht erst nach 48 Stunden. Dabei handele es sich um eine historisch überholte Vorgabe. Zudem sollen Grabstellen künftig auf Dauer vergeben werden können.

Der Leiter des Mannheimer Instituts für Integration und interreligiösen Dialog, Talat Kamran, warb für die reguläre Einführung einer islamischen Krankenhaus- und Notfallseelsorge: „Auch Muslime brauchen professionellen seelsorgerischen Beistand in krisenhaften Lebenssituationen“, sagte er. Eine Initiative zur Ausbildung ehrenamtlicher Seelsorger solle nun ausgeweitet werden mit dem Ziel, bis 2015 flächendeckend 160 ehrenamtliche Helfer zu haben.

Das Problem sogenannter „Friedensrichter“ oder „Scharia“-Schlichter sehen Öney und Rohe als nicht besonders problematisch an. Die Fälle islamischer Paralleljustiz seien überschaubar, in Baden-Württemberg seien keine nachgewiesen, sagte Rohe. Aufgabe des Staates sei es, sicherzustellen, dass juristische Verfahren nicht verhindert würden. Der integrationspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Lasotta, warf Öney vor, das Thema zu verharmlosen. Die CDU im Landtag bestehe weiterhin auf die wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas.

03.05.2012 - dapd / newsburger.de

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