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Ein-Euro-"Schrubber" Hartz IV-Empfänger müssen bei Flutkatastrophe ran

Der Einsatz verstoße nicht gegen die Grund- und Menschenrechte.

Berlin – Das Bundesarbeitsministerium hat sich für den Einsatz von Hartz IV-Empfängern als Ein-Euro-Jobber bei der Bewältigung von Schäden der jüngsten Flutkatastrophe ausgesprochen. Das geht nach einem Bericht der „Bild-Zeitung“ (Samstagausgabe) aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Der Einsatz von Hartz-Empfängern als Ein-Euro-„Schrubber“ verstoße nicht gegen die Grund- und Menschenrechte, stellte das Ministerium dem „Bild“-Bericht zufolge klar. Die „Durchführung von Arbeitsgelegenheiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen“ sei ausdrücklich im Sozialgesetzbuch vorgesehen, schrieb das Ministerium weiter.

Die Bundesregierung gedenke „nicht, etwas gegen die Zuweisung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ zur Beseitigung von Flutschäden z.B. in verschmutzten Städte zu unternehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte 3.000 Ein-Euro-Jobber für die Beseitigung der Flutfolgen einsetzen wollen.

03.08.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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