Hilfe für Gewaltopfer auf historischem Tiefpunkt.
Mainz – Die staatliche Hilfe für Gewaltopfer erreichte im letzten Jahr einen historischen Tiefpunkt. Laut dem Hilfsorganisation „Weißer Ring“ wurden 47,3 Prozent aller Anträge auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz von den Versorgungsämtern abgelehnt. Dies war eine noch höhere Ablehnungsquote als im bereits negativen Vorjahr 2021 (46,6 Prozent). Darüber hinaus ist die Antragsquote ebenfalls auf einem historischen Tiefstand: Sie liegt nur noch bei 7,6 Prozent im Vergleich zu den erfassten Gewalttaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (15.021 Anträge, 197.202 Taten).
Im Vorjahr betrug die Antragsquote noch 9,1 Prozent, was bereits der zweitniedrigste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen war, so die Hilfsorganisation. „Es ist ein Trauerspiel“, kommentiert Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des „Weißen Rings“. „Jedes Jahr veröffentlichen wir die aktuellen Zahlen zur Opferentschädigung, jedes Jahr mahnen wir bei der Politik auf Bundesebene und in den Ländern Verbesserungen an – und trotzdem müssen wir im Folgejahr regelmäßig neue Negativrekorde verzeichnen.“
Biwer kritisiert, dass der Staat jedes Jahr Tausende von Menschen hilflos zurücklasse, die unverschuldet in Not geraten seien. Das 1976 verabschiedete Opferentschädigungsgesetz (OEG) verpflichtet den Staat eigentlich dazu, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Diese sollen vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen als Folge der Tat geschützt werden. Der Staat sollte beispielsweise Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen.
12.09.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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