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Kinder- und Jugendärztepräsident „Ein-Kind-Regel“ für 10-Jährige „überflüssig und schädlich“

Fischbach kritisiert geplante Verschärfung der Corona-Kontaktregeln.

Osnabrück – Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat die geplante „Ein-Kind-Regel“ zur Corona-Eindämmung kritisiert. „Jede Einschränkung für das Erleben von Freundschaften ist immer belastend, und für Kinder besonders“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Da Kinder bis zehn Jahre das Virus erwiesenermaßen deutlich seltener weitergeben, selbst wenn sie sich anstecken, ist die geplante Begrenzung auf einen Spielkameraden für diese Altersgruppe überflüssig und schädlich.“

Für Jugendliche würde die Regel „hingegen Sinn machen, wenn die Kontaktbeschränkung dabei hilft, die Schulen offen zu lassen, denn Jugendliche sind ähnlich infektiös wie Erwachsene“, ergänzte Fischbach. Gleichwohl sei die sogenannte Ein-Kind-Regel „aus unserer Sicht aber nicht das größte Problem. Schlimmer wäre es, wenn die Kinder gar nicht mehr vor die Tür dürften und niemanden außer den eigenen Familienmitgliedern treffen könnten.“

Bund und Länder hatten am Montag vereinbart, dass sich Familien angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen nur noch mit einem weiteren festen Hausstand treffen sollen. „Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein“, heißt es im Beschlusspapier. Konkret würde das bedeuten, dass sich Kinder auf einen Freund oder eine Freundin festlegen müssten. Aus dem Appell könnte bei den nächsten Beratungen in einer Woche ein Verbot werden.

Schulen und Kitas „unbedingt offen lassen“

Zentral für das Kindeswohl sei es, dass die Schulen und Kindertagesstätten für den Präsenzunterricht geöffnet bleiben, sagte Fischbach weiter. „Eine Schließung lehnen wir grundsätzlich ab, da es keine belastbaren Daten gibt, wonach Kinder Hauptüberträger von Sars-CoV-2 wären.“ Es gebe mehrere Studien, die für Kinder bis zehn Jahre das Gegenteil zeigten, nämlich dass das Virus von Kindern deutlich seltener verbreitet wird als von Jugendlichen und Erwachsenen, selbst wenn sie sich bei Erwachsenen oder Jugendlichen anstecken, etwa in der Familie oder durch infizierte Erzieherinnen oder Lehrer.

„Hinzu kommt, dass Ausbrüche in Schulen oder Kitas verhältnismäßig einfach kontrolliert und gestoppt werden können, durch Testung und Quarantäne“, sagte Fischbach. Es sei nicht wie bei den meisten Erwachsenen, bei denen die meisten Ansteckungen nicht mehr zurückverfolgt werden könnten. „Daher besteht auch angesichts der insgesamt gestiegenen Infektionen keine Notwendigkeit, Schulen und Kitas wieder dichtzumachen, gerade mit Blick auf die gravierenden psychosozialen Folgen und den Verlust von Bildungschancen.“

Wenn sich Schulen oder Behörden gezwungen sähen, Klassen zu halbieren und einen Wechsel zwischen Online- und Präsenzunterricht zu beschließen, „dann muss es einheitliche Regeln geben“, forderte der Kinder- und Jugendärztepräsident. „Leider haben die Verantwortlichen den Sommer verschlafen.“ Wenn alle Kinder in einen anderen Unterrichts-Rhythmus geschickt werden würden, seien Eltern mit mehreren Kindern mit der Betreuung „heillos überfordert“, kritisierte Fischbach. „Es gibt Fälle, in denen sie dann um ihren Job bangen müssen. Dass daran nicht gedacht wird, ist unfassbar und muss ganz dringend abgestellt werden, damit die Familien damit umgehen können“, so sein dringender Aufruf.

Maskenpflicht für Grundschüler nicht schädlich

Eine Maskenpflicht für Grundschüler lehnt der Verband nicht ab, empfiehlt aber Ausnahmen. Befürchtungen, Masken könnten die Atmung beeinträchtigen, die Versorgung mit Sauerstoff gefährden oder zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxid führen, „sind unbegründet“, so Fischbach. Auch führten Masken bei entsprechender Aufklärung von Eltern und Kindern nicht zu seelischen Problemen oder gar Schäden. Vielmehr schützten sie das tragende Kind und gegebenenfalls auch seine Umgebung.

„Daher spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine Maskenpflicht auch für Grundschüler. Wenn diese an ihrem Platz sitzen, können sie unter Einhaltung der Abstandsregel die Maske aber wieder abnehmen“, sagte Fischbach. „Eine Maskenpflicht im Klassenzimmer sollte also auf den Beginn und das Ende der Stunde begrenzt werden.“

19.11.2020 - newsburger.de

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