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Diskriminierungsbeschwerde Berliner Schwimmbäder erlauben „oben ohne“

Hintergrund war die Beschwerde einer Frau.

Berlin – Die Berliner Bäder-Betriebe haben beschlossen, ihre Haus- und Badeordnung „geschlechtergerecht“ anzuwenden und Frauen das „oben ohne“ Baden zu erlauben. Dies ist das Ergebnis einer erfolgreichen Diskriminierungsbeschwerde, die bei der Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung eingereicht wurde. Eine Frau hatte sich beschwert, dass sie nicht wie Männer „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte, obwohl die Haus- und Badeordnung keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen von „handelsüblicher Badekleidung“ vorschreibt.

Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde wurde beschlossen, das Schwimmen mit freiem Oberkörper nun auch für weibliche Personen oder Personen mit weiblich gelesener Brust künftig zu ermöglichen. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz begrüßte diese Entscheidung und betonte, dass das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung im öffentlichen Raum von grundlegender Bedeutung sei.

Die Entscheidung der Berliner Bäder-Betriebe stößt jedoch nicht bei allen auf Zustimmung. So äußerte sich der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Sauna-Betriebe, Erich Schumann, kritisch und warnte vor einem „Gewöhnungseffekt“, der die Saunakultur gefährden könne. Er forderte, dass es weiterhin Bereiche geben solle, in denen das „oben ohne“ Baden verboten bleibt, um die Privatsphäre von Saunagästen zu schützen.

Insgesamt wird die Entscheidung der Berliner Bäder-Betriebe als ein Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Raum begrüßt.

09.03.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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