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Coronavirus Ärztepräsident will neue Sicherheitsregeln für Altenheime

„Wir müssen da in Zukunft größeren Aufwand treiben.“

Berlin – Um Altenheime nicht dauerhaft zu isolieren, fordert der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, neue Regeln zum Schutz der Bewohner vor einer Infektion mit dem Coronavirus. „Wir müssen da in Zukunft größeren Aufwand treiben“, sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben).

„Alle Besucher sollten Schutzkleidung tragen. Sinnvoll wäre auch eine Schleuse, in der sich Gäste desinfizieren und Schutzkleidung anlegen müssen. Erst danach sollten sie die Räume der Bewohner betreten“, so der Ärztepräsident weiter. Die zusätzlichen Hygienemaßnahmen für Besucher seien jedoch vom Pflegepersonal nicht zu leisten. „Das wäre etwas für Freiwilligendienste“, sagte Reinhardt. Die Kosten dafür solle die öffentliche Hand tragen.

Mit Blick auf die Debatte um eine Maskenpflicht als Voraussetzung für eine Lockerung der Kontaktsperren warnte der Ärztepräsident vor den Folgen für das öffentliche Leben in Deutschland: „Das darf keine Dauersituation werden. Wir sollten nicht wie in Asien vom Dreijährigen bis zum 93-Jährigen mit Masken herumlaufen. Wir sollten uns ins Gesicht schauen können und nicht ängstlich aneinander vorbeilaufen“, so Reinhardt. Wenn nötig, sei allenfalls eine kurzfristige staatliche Empfehlung zum Maskentragen in Ordnung.

Um Ärzte und Pfleger gegen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus abzusichern, forderte der Ärztepräsident, Covid-19 als Berufskrankheit anzuerkennen: „Wenn zum Beispiel eine Ärztin oder ein Pfleger nach einer Lungenentzündung eine schwere chronische Atemwegserkrankung behält, sollte das zu einer Unterstützung durch die Berufsgenossenschaften führen“, sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine Gefahrenzulage für Ärzte dagegen sei nicht nötig.

Der Präsident der Bundesärztekammer räumte ein, dass durch die Corona-bedingte Verschiebung von planbaren Eingriffen und Untersuchungen Probleme bei der Patientenversorgung auftreten könnten: In lebensgefährliche Lagen komme deswegen niemand, es gebe aber Grenzfälle.

„Im Extremfall kann es zum Beispiel sein, dass bei einer Verschiebung einer Früherkennungsuntersuchung, etwa bei Brustkrebs, sich auch die Diagnosestellung um einige Wochen verschiebt“, so Reinhardt.

08.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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