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Coronavirus
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Bericht 1219 Anträge auf Schadenersatz nach Corona-Impfung gestellt

NOZ-Umfrage in allen Bundesländern – 54 Anträge entschieden, 18 bewilligt.

Osnabrück – Seit Beginn der Corona-Impfkampagne sind bundesweit 1219 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt worden. Das geht aus schriftlichen Angaben der zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern hervor, die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) angefragt hatte. 1219 Anträge bei bisher 155,4 Millionen Impfungen, das entspricht einem Antrag pro 127.500 Impfungen.

Von den eingegangenen Anträgen wurden bisher 54 entschieden und davon wiederum 18 bewilligt, 30 abgelehnt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt. Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben.

Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Impfschaden ist demnach „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Nicht darunter fallen Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber, die häufig auftreten.

Mehrere Pressesprecher wiesen gegenüber der NOZ darauf hin, dass der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge sei. Zudem sei die Prüfung auf einen Zusammenhang des Gesundheitszustands mit der Impfung sehr umfangreich und zeitaufwendig.

Die meisten Anträge wurden mit 238 in Bayern gestellt, davon bislang drei bewilligt, gefolgt von NRW mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde noch keiner anerkannt, 101 in Berlin bei ebenfalls noch keiner Anerkennung.

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf NOZ-Nachfrage nicht zur Zahl der Anträge äußern. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut bilanziert in seinem jüngsten Sicherheitsbericht von Ende Dezember: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe“ gegen Corona.

13.01.2022 - newsburger.de

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