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Polizei bei Anti-G20-Protest in Hamburg
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Verwaltungsgericht Zwei Klagen gegen Polizeigewahrsam bei G20-Gipfel

Polizeigewahrsam soll für rechtswidrig erklärt werden.

Hamburg – Zwei Demonstranten, die während des G20-Gipfels in Hamburg von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen worden sind, haben beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage eingereicht. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).

Nach dem Willen der Kläger solle das Gericht den Polizeigewahrsam für rechtswidrig erklären, sagte die Sprecherin.

In der Krawallnacht von Freitag auf Samstag waren in Hamburg 118 Menschen von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Meistens ging es um Landfriedensbruch.

Im Vorfeld des G20-Gipfels waren beim Verwaltungsgericht Hamburg 17 Verfahren zu angemeldeten Demonstrationen anhängig. In fünf Fällen kam es zu Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht Hamburg.

14.07.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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