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Zuckerberg-Vorstoß VZBV-Chef ist „misstrauisch“

Der Facebook-Chef spreche von „differenziertem Datenschutz“.

Berlin – Auf die Forderungen von Facebook-Chef Mark Zuckerberg nach mehr Regulierung hat Klaus Müller, Chef des des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung, mit Skepsis reagiert. Der Facebook-Chef spreche von „differenziertem Datenschutz“, sagte Müller dem Fachdienst „Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI“ (Montagsausgabe). Das mache ihn „misstrauisch“.

Defizite habe die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei „den sehr großzügigen Klauseln für den wissenschaftlichen Gebrauch von Daten ohne Einwilligung der Verbraucher“. Hier könne Facebook „mit gutem Beispiel vorausgehen und dies für sich ausschließen“, forderte Müller.

„Wir haben uns aus guten Gründen für den europäischen Weg der Datenschutzgrundverordnung entschieden“, so der Verbraucherschützer. Doch erst mit der Durchschlagskraft der DSGVO „und leider erst seit dem Cambridge Analytica Skandal und dem furchtbaren Anschlag von Christchurch diskutieren auch internationale Digitalunternehmen über mehr Datenschutz“.

Zuckerberg hatte auch mehr Datenportabilität gefordert. Diese sei „das A und O für mehr Wettbewerb“, sagte Müller. So wie schon lange zwischen verschiedenen Telefonunternehmen telefoniert werden könne, sollten Daten zwischen Sozialen Netzwerken ausgetauscht oder verschoben werden können. „Die Schnittstellen müssen aber unabhängig definiert werden und dürfen nicht von Facebooks Großzügigkeit abhängen“, sagte der VZBV-Chef.

Auch Zuckerbergs Vorschlag nach externen Beratergremien bewertete Müller skeptisch. Solche Gremien könnten, wenn sie mit unabhängigen Wissenschaftlern, Daten- und Verbraucherschützern besetzt sind, „wertvolle Impulse für kluge Regulierungen für die Politik liefern“.

Beiräte von Unternehmen seien leider „viel zu häufig eine hübsche Dekoration“, kritisierte Müller jedoch. „Wichtiger sind starke Aufsichtsbehörden, die mit einer Algorithmenkontrolle Gesetzesverstöße aufdecken können, und starke Klagerechte für anerkannte Verbände.“

31.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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