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Wulff-Rücktritt Wulff bekommt Ehrensold

Präsidialamt sieht Voraussetzungen gegeben – Im Jahr 199.000 Euro – Dienstwagen und Büro extra.

Berlin – Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff kann trotz der Umstände seines Rücktritts mit einem Ehrensold von 199.000 Euro jährlich rechnen. Das Bundespräsidialamt kam nach ausführlicher Prüfung zu dem Ergebnis, dass Wulff dieses Ruhegeld für aus dem Amt geschiedene Staatsoberhäupter zusteht. Das Präsidialamt ist für diese Entscheidung zuständig.

Wulff war am 17. Februar nach nur gut anderthalb Jahren im Amt zurückgetreten, aus politischen Gründen, wie das Präsidialamt am Mittwoch in Berlin erklärte. „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben“, heißt es in der Mitteilung des Präsidialamtes. Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter werden gemäß Artikel 3 des Ruhebezügegesetzes auf den Ehrensold angerechnet.

Wenn ein Staatsoberhaupt aus dem Amt scheidet, stehen ihm nach wie vor bestimmte Privilegien zu. So dürfen sich auch ehemalige Amtsträger noch Bundespräsident nennen, sie haben außerdem Anspruch auf einen Dienstwagen und ein Büro. Außerdem erhalten sie lebenslang den Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge, die aktuell bei 199.000 Euro pro Jahr liegen.

Wulff hatte im Zuge einer Kredit- und Medienaffäre seinen Hut genommen. Staatsrechtler sind uneins, ob es sich nicht um einen Rücktritt aus persönlichen Gründen handelte und ob ihm der Ehrensold daher zusteht. Wulff selbst trat 2010 kurz nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten dafür ein, dass hier Abstriche gemacht werden sollten.

Neben Wulff erhalten derzeit in Deutschland vier ehemalige Bundespräsidenten die ihnen zustehenden sogenannten Ruhebezüge: Walter Scheel (Amtszeit 1974-1979), Richard von Weizsäcker (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999) und Horst Köhler (2004-2010).

29.02.2012 - dapd / newsburger.de

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