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Flüchtlinge Hessens Justizministerin kritisiert Seehofers Abschiebegesetz

So dürfe das Gesetz den Bundestag auf keinen Fall passieren.

Wiesbaden – Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) übt massive Kritik am sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die in dem Gesetz vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots von Straf- und Abschiebehaft sei „nicht nur europarechtlich bedenklich, sie ist auch wenig praktikabel und gefährdet die Sicherheit in unseren Vollzugsanstalten“, sagte Kühne-Hörmann dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Das sei kein „Geordnete-Rückkehr-, sondern ein Organisiertes-Chaos-Gesetz für den Strafvollzug“, so die hessische Justizministerin weiter.

Sie erinnerte daran, dass die Strafhaft eine Gruppe betreffe, die zum Teil schwerste Verbrechen begangen habe, während die Abschiebehaft lediglich für diejenigen gelte, die der Aufforderung zur Ausreise nicht gefolgt seien. „Diese beiden Gruppen jetzt gleichzusetzen und in Strafanstalten unterzubringen, ist unverhältnismäßig und deshalb auch vom Europäischen Gerichtshof untersagt“, sagte die CDU-Politikerin.

Man müsse sich „nur mal vorstellen, dass Familien mit Kindern gemeinsam mit Vergewaltigern und anderen Verbrechern untergebracht werden sollen.“

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) nannte Seehofers Gesetzentwurf „juristisch und handwerklich mangelhaft“. Die geplante „Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten“ verstoße „gegen Europarecht“, so der Grünen-Politiker weiter.

Wie Kühne-Hörmann hält auch er es für „extrem problematisch“, verurteilte Straftäter in der gleichen Einrichtung unterzubringen wie Familien, die abgeschoben werden sollen. „Die Justizvollzugsanstalten sind für diese Aufgabe nicht gebaut, das Personal dafür nicht geschult“, sagte Steffen dem „Handelsblatt“. Zudem stünden hierfür keine freien Plätze zur Verfügung.

„Jenseits aller rechtlichen Zweifel und Sicherheitsbedenken lässt sich das Gesetz also in der Praxis gar nicht umsetzen“, so der Hamburger Justizsenator weiter. So dürfe das Gesetz den Bundestag auf keinen Fall passieren.

17.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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