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Werbung in Berichterstattung Medienkodex zur Unterbindung verabschiedet

Landespressegesetze sowie der Pressekodex seien inzwischen wirkungslos.

Hamburg – Der Arbeitskreis Corporate Compliance der deutschen Wirtschaft hat den „Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen“ verabschiedet, um die unsaubere Einflussnahme werbender Unternehmen auf die redaktionelle Berichterstattung zu stoppen.

„Unternehmen können heute in einem Ausmaß redaktionelle Berichterstattung kaufen, wie das früher völlig undenkbar war. Und sie machen davon Gebrauch“, sagte Jürgen Gramke, Vorsitzender des Arbeitskreises, dem „Manager Magazin“.

Dem Arbeitskreis Corporate Compliance gehören zahlreiche DAX-Konzerne an: Allianz, BASF, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Lufthansa, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Eon, MunichRe, RWE und Volkswagen.

Der Kodex hat das Ziel, die Trennung zwischen Werbung und unabhängiger journalistischer Berichterstattung wieder einzuführen. Die dafür eigentlich einschlägigen Landespressegesetze sowie der Pressekodex seien inzwischen wirkungslos, weil sie sich „ausschließlich an die Medienunternehmen richten“, sagte Tilmann Kruse, Sprecher des Presserats und im Hauptberuf Chefjustiziar von Gruner + Jahr.

Besonders bei den kleineren Medienunternehmen sei der „wirtschaftliche Druck teilweise so groß, dass das Potenzial für Unternehmen, Druck auszuüben, enorm gestiegen ist, immer weiter steigt und auch immer stärker ausgenutzt wird.

Es geht darum, den Unternehmen bewusst zu machen, dass sie bei allem berechtigten Ehrgeiz, ihre Gewinne zu maximieren, auch eine Verantwortung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung haben. Und für die ist eine funktionierende und nicht korrumpierte Presse von zentraler Bedeutung.“

20.02.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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