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Stephan Weil
© Axel Hindemith / gemeinfrei

Vorratsdatenspeicherung Weil warnt SPD vor einer Macht- und Kraftprobe mit Gabriel

„In einer lebendigen Partei muss es solche Diskussionen geben.“

Hannover – Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) warnt seine Partei im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor einer „Machtprobe auf dem bevorstehenden SPD-Parteikonvent“. Gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) sagt Weil auf die Frage, ob man auf dem bevorstehenden SPD-Parteikonvent am 20. Juni in Berlin in dieser Sache eine Machtprobe mit dem Vorsitzenden Sigmar Gabriel suche: „Ich ganz gewiss nicht und ich rate auch dem Parteikonvent davon ab.“

Weil verteidigt aber die streitige Debatte in der Sache: „In einer lebendigen Partei muss es solche Diskussionen geben.“ In der Sache bekennt er sich zum Maas-Gesetz. Die Sicherheitsbehörden müssten den modernen Kommunikationswegen der Kriminellen folgen können. „Der Bundesparteitag der SPD hat sich dazu ja bereits geäußert und der jetzt vorliegende Gesetzentwurf scheint in wichtigen Punkten den Vorstellungen des Parteitags zu folgen.“

Weil widerspricht der Ansicht, dass die Frage der SPD-Positionierung in dieser Frage bei Wahlen von großer Bedeutung sei. Das „spielt keine entscheidende Rolle“.

Roger Lewenz, Vorsitzender der Innenministerkonferenz und SPD-Ressortchef in Rheinland-Pfalz, verteidigt gegenüber der HAZ die Vorratsdatenspeicherung: „Die Sicherheitsbehörden benötigen für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr die erforderlichen rechtlichen Instrumentarien“. Dazu könne „die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einen wichtigen Beitrag leisten“.

Der Chef der Justizministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD), meint gegenüber der HAZ: „Die Vorratsdatenspeicherung erhöht das Risiko der Entdeckung von Tätern“ unter anderem in der terroristischen Szene, bei Mord und Totschlag, bei der gewerbsmäßigen Verbreitung kinderpornografischer Schriften, bei bestimmten Fällen von Brandstiftung und im Aufenthalts- und Betäubungsmittelgesetz.

29.05.2015 - newsburger.de

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