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Betül Ulusoy
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Wegen Kopftuch Jura-Studentin darf Referendariat nicht antreten

Das komme im Prinzip einem Berufsverbot gleich.

Berlin – Die Berliner Jura-Studentin Betül Ulusoy darf nach eigenen Angaben wegen ihres Kopftuchs ein bereits zugesagtes Referendariat im Bezirksamt Berlin-Neukölln nicht antreten. Das komme im Prinzip einem Berufsverbot gleich, sagte Ulusoy am Donnerstagabend in der RBB-Abendschau. Schließlich sei das Referendariat eine Station, die sie auf dem Weg zur Volljuristin absolvieren müsse.

Das Bezirksamt beruft sich auf das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot, wonach sich Bedienstete in öffentlichen Ämtern mit religiösen Symbolen zurückhalten sollen.

Einerseits hatte das Bundesverfassungsgesetz zumindest ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer bereits ausgehebelt. Andererseits trägt Ulusoy ihr Kopftuch nach eigenen Worten keineswegs nur aus religiösen, sondern auch aus „emanzipatorischen Gründen“. Wenn man sich ansehe, wie die Frau in der Öffentlichkeit auf ihr Aussehen reduziert werde, dann müsse man dem etwas entgegensetzen.

05.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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