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Katarina Barley
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Barley begrüßt verhinderte Auslieferung an Polen

Finanzielle Sanktionsmöglichkeiten als Druckmittel seien nötig.

Brüssel – Die Vizepräsidentin des Europaparlaments und ehemalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die vom Oberlandesgericht Karlsruhe verweigerte Auslieferung eines polnischen Tatverdächtigen an Polen begrüßt.

„Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist angesichts der Aushöhlung des Rechtsstaates in Polen folgerichtig“, sagte Barley den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagsausgaben).

Mit der „schrittweisen Abschaffung der unabhängigen Justiz“ verlasse die polnische Regierung „unser europäisches Wertefundament“. So drohe sie unliebsamen Richterinnen und Richtern mit Disziplinarstrafen und stelle den Vorrang des Europarechts infrage, so die SPD-Politikerin weiter.

„Dass ein Gericht bei Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit die Auslieferung in ein anderes Land verweigern kann, ist ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, so die Vizepräsidentin des EU-Parlaments. Nun müsse die Europäische Union darauf bestehen, dass Polen schnellstmöglich zu einer unabhängigen Justiz zurückkehre, und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Aussetzung der jüngsten Justizreform beantragen.

„Es wird Zeit, dass die EU als Druckmittel auch finanzielle Sanktionsmöglichkeiten in die Hand bekommt“, sagte Barley den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Das Karlsruher Gericht hatte einen unter anderem des Betrugs verdächtigen Mann aus Polen aus der Auslieferungshaft entlassen, weil es Zweifel an der Wahrung eines fairen Verfahrens in dessen Heimatland hat und außerdem nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes ist das der erste Fall dieser Art in Deutschland. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und gab an, es seien Zeugen für Falschaussagen bestochen worden.

10.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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