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Lexikon Was ist eigentlich ACTA?

Anti-Counterfeiting Trade Agreement.

Berlin – In der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird aktuell das geplante internationale ACTA-Abkommen. ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement und wird im Deutschland als Anti-Piraterie-Handelsabkommen oder kurz als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet. Mit ACTA sollen künftig unter anderem Urheberrechtsansprüche im Internet besser durchgesetzt und geschützt werden.

So hoffen zum Beispiel Plattenfirmen oder Filmstudios, mit dem Abkommen die illegale Verbreitung oder den illegalen Verkauf von Musik und Filmen im Internet wirksamer eindämmen zu können. Kritiker befürchten dagegen, dass ACTA faktisch zu einer Internetzensur, zum Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte oder zu weltweiten Internetsperren führen könnte.

23.02.2012 - dapd / newsburger.de

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