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Bundestagssitzung im Plenarsaal des Reichstags
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Wahlrecht Bundestagspräsident will 5-jährige Legislaturperiode

Es gebe gute Gründe, die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern.

Berlin – Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die Wahlperiode des Parlamentes verlängern. Die Forderung von SPD und Grünen, zugleich Plebiszite im Grundgesetz zu verankern, lehnt er jedoch strikt ab.

„Es gibt gute Gründe, die Legislaturperiode des Bundestages auf fünf Jahre zu verlängern. Im Parlament gibt es seit langem dafür eine haushohe, virtuelle Mehrheit“, sagte Lammert der „Welt“. Im Unterschied zu anderen Abgeordneten sei er „nicht dafür, im Gegenzug Plebiszite auf Bundesebene einzuführen“. Dies würde „die Architektur unseres politischen Systems nachhaltig verändern. Dagegen ist eine längere Legislaturperiode eine schlichte Frage der Zweckmäßigkeit, keine Grundsatzfrage.“

Fast alle Parlamente in Deutschland und Europa würden alle fünf Jahre gewählt, sagte der Bundestagspräsident. Außerdem werde „nirgendwo so oft gewählt wie bei uns: Bürgermeister und Landräte, Stadträte und Kreistage, Landtage, der Bundestag, das Europäische Parlament. Dies fördert die Wahlbeteiligung erkennbar nicht.“

Die ständigen Wahlkämpfe schränkten „die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundestages faktisch erkennbar ein“, sagte Lammert: „Eine fünfjährige Wahlperiode würde diesen Umstand relativieren.“ Bis sich das Parlament arbeitsfähig etabliert, alle Gremien eingerichtet habe, „ist ein halbes Jahr vorbei“, sagte der CDU-Politiker: „Das letzte Jahr steht im Zeichen des Bundestagswahlkampfes. Von den bisher vier Jahren ist die parlamentarische Arbeit zweieinhalb Jahre lang von solchen Rücksichten nicht betroffen. Bei einer fünfjährigen Wahlperiode wären es dreieinhalb Jahre.“

Lammert forderte außerdem, die Grundzüge des Wahlrechts in die Verfassung aufzunehmen: „Das Grundgesetz regelt vieles, manches bis ins Detail. Wegen ihrer überragenden Bedeutung sollten die Grundstrukturen des Wahlsystems in der Verfassung verankert sein, und damit sowohl parlamentarischen Opportunitätserwägungen entzogen sein wie dem Gestaltungsehrgeiz des Verfassungsgerichtes. Die Verfassung könne regeln: Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht, die Anzahl der Stimmen, die Dauer der Legislaturperiode, die Zulässigkeit einer Sperrklausel, die Größe des Bundestages.“

Das Grundgesetz sei „schon 57 Mal ergänzt und erweitert – oft für weitaus nachrangigere Fragen als das Wahlrecht“, sagte Lammert.

Vertreter aller Fraktionen zeigten sich aufgeschlossen für eine längere Legislaturperiode. Dieser Vorschlag sei „diskussionswürdig“, sagte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der „Welt“.

Es sei aber sinnvoll, diese Idee nicht „isoliert zu betrachten, sondern zugleich zu überlegen, ob damit nicht weitere Veränderungen im Wahlrecht vorzunehmen sind“. Diese Überlegungen seien indes „noch nicht abgeschlossen“. Die „guten Erfahrungen anderer Parlamente mit einer fünfjährigen Wahlperiode sollte man berücksichtigen“, sagte Mayer.

„Die SPD ist offen für eine Diskussion über die Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl der „Welt“. Allerdings bedeute eine Verlängerung der Wahlperiode „auch ein Weniger an Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme durch die Bürger“.

Die SPD habe deshalb eine mögliche Verlängerung der Wahlperiode „immer damit verknüpft, den Bürgern an anderer Stelle mehr direkte demokratische Mitsprache einzuräumen. Dies könnte durch zum Beispiel durch Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene geschehen.“

Högl fügte hinzu: „Man kann nicht das ein tun und das andere lassen. Hierfür haben wir uns auch in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt, konnten uns aber nicht gegen die CDU durchsetzen.“

Deutlicher als die Vertreter der Koalition fordert der designierte Linke-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch, den Bundestag nur alle fünf Jahre wählen zu lassen. „Ich kenne fast keinen Kollegen im Bundestag, der nicht für eine fünfjährige Wahlperiode plädiert“, sagte Bartsch. Es sei „kurios“, wenn Europäisches Parlament und 15 Landtage alle fünf Jahre gewählt würden, „und nur der Bundestag und die Bremer Bürgerschaft alle vier Jahre“.

Der Linke-Politiker argumentierte ähnlich wie Lammert: „In der Realität kann der Bundestag ja gar nicht vier Jahre lang arbeiten. Er muss sich erst finden, und ein Jahr vor der nächsten Wahl ist Wahlkampf“. Manchmal lähmten wichtige Landtagswahlen den Bundestag. Auch das spreche dafür, „die Legislaturperiode maßvoll von vier auf fünf Jahre zu verlängern“.

Die Grünen stellen derweil eine Verbindung zwischen einer längeren Wahlperiode und der Verankerung von Plebisziten im Grundgesetz her. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte: „Wenn über eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre gesprochen werden soll, muss dies einhergehen mit der Einführung direktdemokratischer Elemente, mehr Beteiligung und Partizipationsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern.“

03.08.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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