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Vorratsdatenspeicherung FDP-Europaabgeordnete warnt EU-Kommission

„Datensparsamkeit gilt nicht nur für den Nutzer, sondern auch für den Staat.“

Berlin – FDP-Europaabgeordnete Nadja Hirsch hat die EU-Kommission vor mangelnder Einsicht gewarnt. „Ich hoffe, dass die Kommission die Richtlinie überarbeitet und nur noch eine anlassbezogene Speicherung vorschlägt“, sagte Hirsch der „Frankfurter Rundschau“ (Dienstagsausgabe). „Nach den Enthüllungen über massiven Datenklau wissen wir, dass gespeicherte Daten niemals sicher sind. Die staatlich veranlasste Vorratsdatenspeicherung wird somit zum Sicherheitsrisiko“, sagte die FDP-Parlamentarierin weiter. „Datensparsamkeit gilt nicht nur für den Nutzer, sondern auch für den Staat“.

Der Europäische Gerichtshof wird am Dienstag sein Urteil über eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 fällen. Diese sieht eine Erfassung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefongesprächen und E-Mailverkehr, wie Anrufer, Uhrzeit und Standort vor von sechs Monaten bis zwei Jahren vor – unabhängig von einem konkreten Verdacht oder einer richterlichen Anordnung.

Der Generalanwalt am EuGH hatte die Regelung in seinem Plädoyer in vergangenen Dezember zwar nicht grundsätzlich verworfen, jedoch wichtige Details beanstandet. Da das Europagericht in der Regel dem Votum des Generalanwalts folgt, wird mit einer Überarbeitung der EU-Regelung gerechnet. Diese hätte auch Folgen für ein entsprechendes Bundesgesetz, das 2010 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde.

Auch die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich gegen den Druck aus der Union gestemmt, die EU-Regelung umzusetzen. „Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten stellt jeden Bürger unter Generalverdacht und ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre“, erklärte die FDP-Europaabgeordnete Nadja Hirsch.

Sie warnte zugleich vor Widerstand aus dem Europaparlament, das einer entsprechenden Überarbeitung der EU-Regelung zustimmen müsste. „Ich glaube nicht, dass das Europäische Parlament nach den Erkenntnissen zur NSA einer Vorratsdatenspeicherung in dieser Form zustimmen würde. Man darf nicht vergessen, dass diese Richtlinie im Eindruck des Attentats von Madrid abgestimmt wurde“, so Hirsch.

Die EU-Regelung war nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 binnen drei Monaten durch das Europaparlament gedrückt worden. Vor allem Frankreich, Großbritannien und Schweden hatten die Richtlinie damals vorangetrieben.

08.04.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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