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Vorklärung EU-Kommission leitet Verfahren gegen Mindestlohn ein

Mindestlohn-Vorschriften für Spediteure sollen geprüft werden.

Brüssel – Deutschland droht wegen der Einführung des Mindestlohns ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Wie das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ berichtet, hat EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc mit einem Brief an die Bundesregierung nun ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet, um die Mindestlohn-Vorschriften für Spediteure zu prüfen. Diese Vorklärung gilt als informelle Vorstufe zum offiziellen Vertragsverletzungsverfahren.

Brüssel fürchtet, dass die deutschen Vorgaben für Speditionen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in Europa behindern könnten. Auch ausländische Transportunternehmen, die ihre Lkw nur im Transit durch die Bundesrepublik schicken, müssen ihren Fahrern für die Dauer der Durchreise den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen.

In ihrem Brief bittet Bulc die Bundesregierung jetzt „zu erläutern, welches überwiegende öffentliche Interesse“ es rechtfertige, dass den Mindestlohn auch ausländische Verkehrsunternehmen zahlen müssen, „die Deutschland ohne Be- und Entladung durchqueren“.

Das Schreiben liegt jetzt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor. In ihrem Ressort heißt es, die Bundesregierung werde sich „konstruktiv“ in das Verfahren einbringen und ihre „Auffassung zur Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit dem Unionsrecht umfassend darlegen“.

23.01.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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