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Von der Leyen will Grundsicherung umbenennen

Berlin – Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze den Begriff „Basisgeld“ im Sozialgesetzbuch neu etablieren. Das Basisgeld würde damit die Grundsicherung für Erwachsene und Kinder ablösen, im Volksmund bekannt unter dem Begriff Hartz IV. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung werden im Arbeitsministerium derzeit verschiedene Titel für das neue Gesetz diskutiert. Ein Vorschlag lautet: „Basissicherungsgesetz für Erwerbsfähige und ihre Familien.“ Ein endgültiger Name stehe aber noch nicht fest, sagte der Ministeriumssprecher der SZ.

Er kündigte an, dass es „nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich einige Änderungen geben wird“. Die Regelungen sollten für die Bürger verständlicher sein als bisher. Von der Leyen hatte zuletzt bereits regelmäßig das Wort „Basisgeld“ benutzt und den Begriff Hartz IV, der als negativ besetzt gilt, vermieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Festsetzung der Regelsätze bisher intransparent und willkürlich war und bis zum Jahresende eine Neuberechnung verlangt. Von der Leyen steht deshalb erheblich unter Zeitdruck: Am Montag will sie den ersten Teil des Gesetzentwurfs zur Diskussion stellen. Darin wird unter anderem die neue Berechnungsmethode dargelegt.

Eine Woche später plant das Ministerium, die neuen Hartz-IV-Sätze zu veröffentlichen. Der Regelsatz für einen Erwachsenen beläuft sich derzeit auf 359 Euro monatlich. Grundlage dafür ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, für die die Statistiker mehr als 60.000 Haushalte befragen. Der Regelsatz orientiert sich aber nicht an all diesen Haushalten, sondern am Ausgabeverhalten des unteren Fünftels auf der Einkommensskala.

Noch unklar ist, ob das Arbeitsministerium für die Neufestsetzung des „Basisgelds“ wieder diese Gruppe der Geringverdiener heranzieht. „Wir lassen mehrere Varianten durchrechnen“, sagte der Sprecher von der Leyens. Zu diesen Modellrechnungen gehöre unter anderem auch, dass als Referenzgruppe die unteren 15 und nicht die unteren 20 Prozent der Einkommensskala herangezogen werden.

In der Opposition sorgt dies für Argwohn: „Offensichtlich soll die Berechnung nach politischem Gutdünken der Bundesregierung manipuliert werden“, sagt die Vorsitzende des Sozialausschusses, Katja Kipping (Linke) der SZ. Das Ministerium weist diese Vorwürfe zurück. Man werde eine schlüssige und transparente Berechnung vorlegen, heißt es dort.

15.09.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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