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Alkohol und Tabak sind kein Existenzminimum
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Von der Leyen Alkohol und Tabak sind kein Existenzminimum

Berlin – Die Bundesregierung will Ausgaben für Alkohol und Tabak bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes künftig nicht mehr berücksichtigen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begründete in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung die Neuregelung und warnte die SPD vor einer Blockade der Reform im Bundesrat. „Hartz IV soll das Existenzminimum sichern. Der Grundbedarf ist unantastbar, aber Genussmittel wie Alkohol und Tabak gehören nicht dazu“, sagte die Ministerin. „Für uns zählt: Was können die Leute ausgeben, die mit Arbeit ihr eigenes kleines Einkommen verdienen. Auch die können sich nicht alles leisten und müssen Schwerpunkte setzen.“ Wer mehr ausgeben wolle, müsse etwas dafür tun und müsse arbeiten.

Von der Leyen warnte zugleich die SPD-geführten Bundesländer davor, die Reform im Bundesrat zu stoppen. „Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine klare Sprache. Dagegen kann auch die SPD nicht argumentieren“, sagte die CDU-Politikerin. Sie könne sich „im übrigen nicht vorstellen, dass die SPD das Bildungspaket mit warmem Mittagessen für bedürftige Kinder, Schulmaterial, Lernförderung und einem Budget etwa für Musik oder den Fußballverein ablehnen wird“.

26.09.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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