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Proteste gegen Russlands Waffenlieferungen an Syrien
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Völkerrechtler Waffenlieferungen nur an Assad-Regime erlaubt

Humanitäre Motive können eine militärische Intervention nicht rechtfertigen.

Frankfurt – Die Völkerrechtler Thilo Marauhn und Sven Simon von der Universität Gießen gehen nach der derzeitigen Rechtslage davon aus, dass Waffenlieferungen theoretisch nur an das Assad-Regime erfolgen dürften. Heute sei es zwar anerkannt sei, „dass auch schwere Verstöße gegen die Menschenrechte im Innern eines Staates als Bedrohung oder Bruch des Weltfriedens angesehen werden können“, schreiben sie in der FAZ (Freitagsausgabe). Anders als im Fall Libyen konnte sich der Sicherheitsrat aber im Fall Syrien auf einen solchen Beschluss bislang nicht einigen. Deshalb bleibe es bei dem Interventions- und Gewaltverbot.

An diesem Befund ändere auch der ohne UN-Mandat durchgeführte Einsatz der Nato im Kosovo 1999 nichts. „Die politisch weithin akzeptierte, aber völkerrechtswidrige militärische Intervention kann weder als Präzedenzfall noch als Wendepunkt hin zur Zulässigkeit einer „humanitären Intervention“ gesehen werden“, schreiben Marauhn und Simon in der FAZ.

Sie fügen hinzu: „Humanitäre Motive ohne Mandatierung durch den Sicherheitsrat können eine (auch nur indirekte) militärische Intervention nicht rechtfertigen. „Wenn sich Staaten entscheiden, den Aufständischen in Syrien Waffen zu liefern, stellen sie das auf Deeskalation und Gewaltvermeidung angelegte UN-Friedenssicherungssystem zur Disposition.“

Die Kompetenz für die Zustimmung zu Waffenlieferungen verbleibe also – solange der Sicherheitsrat nichts anderes entscheidet – bei der syrischen Regierung, auch wenn man dieser aufgrund ihres gewaltsamen Vorgehens gegen die Aufständischen die Legitimität dazu absprechen möchte. Damit verstoßen die Waffenlieferungen Russlands an das Assad-Regime als Inhaber der syrischen Staatsgewalt grundsätzlich nicht gegen das Interventions- oder Gewaltverbot“, schreiben die Völkerrechtler in der FAZ.

27.06.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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