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UN-Sicherheitsrat
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Völkerrechtler UN-Resolution zur Terror-Bekämpfung „naiv“

„Das klingt gut, aber wenig realistisch.“

Berlin – Der Göttinger Völkerstrafrechtler Kai Ambos hat die neue, am 24. September einstimmig verabschiedete Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrats, die zur Verfolgung von Terror-Tourismus verpflichtet, kritisiert.

Dass sie keine Definition des Terrorismus enthalte, sei „angesichts der seit dem 11. September 2001 zunehmenden Instrumentalisierung des Terrorismusbegriffs zur Bekämpfung der politischen Opposition und der mehrheitlich autoritären Ausrichtung der UN-Mitgliedstaaten geradezu naiv“, so Ambos in einem Beitrag für die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe).

„Oder es ist eben eine infame Strategie dieser autoritären Staaten, sich die Unterdrückung ihrer innerstaatlichen Opposition nun auf höchster völkerrechtlicher Ebene absegnen zu lassen.“

Die Staaten sollen die Ein- oder Ausreise „ausländischer terroristischer Kämpfer“ verhindern. Die Resolution verlangt insoweit „glaubwürdige Informationen“ als Grundlage eines „begründeten Verdachts“, dass die betreffende Person einen terroristischen Zweck verfolgt. Die damit geforderten verschärften präventivpolizeilichen Maßnahmen dürfen aber nicht zu einer stereotypischen Diskriminierung führen. „Das klingt gut, aber wenig realistisch“, meint Ambos in der F.A.Z.

„Wie soll denn ein Grenzbeamter eine innerlich gebliebene terroristische Absicht erkennen, wenn nicht auf der Grundlage bestimmter Äußerlichkeiten – langer Bart, Talar, Koran im Gepäck -, also aufgrund einer täterstrafrechtlichen Diskriminierung?“

Bedenklich sei auch, dass die UN-Staaten ihre Fluglinien dazu verpflichten sollen, Vorabinformationen zu ihren Passagieren an die Einreisestaaten zu übermitteln. „Diese Verpflichtung hat schon zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu Konflikten geführt, und auch insoweit stellt sich die Frage, wer nach welchen Kriterien darüber entscheiden soll, ob die Personalien eines Passagiers übermittelt werden.“

01.10.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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