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Völkerrechtler Militärschlag gegen Syrien nur mit UNO-Mandat

„Bestrafung“ nicht durch die proklamierte „Schutzverantwortung“ gedeckt.

Berlin – Der Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat von der Berliner Humboldt-Universität hält einen Militärschlag gegen Syrien unter Umgehung des UNO-Sicherheitsrats für rechtswidrig.

Ein Militärschlag werde offenbar in den USA mit der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2005 proklamierten „Schutzverantwortung“ (Responsibility to protect – R2P) gerechtfertigt. „Aber die Resolution sagt sehr klar, dass es im Falle der Missachtung dieser Verantwortung allein dem Sicherheitsrat obliegt, notwendige militärische Maßnahmen anzuordnen“, sagte Tomuschat „Handelsblatt-Online„.

Das könne zwar nicht heißen, „dass es selbst im Extremfalle wie etwa dem planmäßigen Mord an einer Minderheitsgruppe jedem Staat untersagt wäre, allein handelnd zum Schutze der bedrohten Menschen einzugreifen“, fügte der Wissenschaftler hinzu. „Aber eine „Bestrafung“ oder die Erteilung eines „Denkzettels“ sind in keinem Falle durch Berufung auf die Rechtsfigur der „humanitären Intervention“ gedeckt.“

28.08.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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