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Heiko Maas
© SPD Saar / CC BY-SA 3.0

Verschärfung des Sexualstrafrechts Maas sieht keine Gefahr einer Klageflut

„Eine Prozessflut wird es nicht geben.“

Berlin/Saarbrücken – Justizminister Heiko Maas (SPD) befürchtet wegen der am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen schärferen Gesetze gegen Kinderpornografie und Cybermobbing keine Klagewelle. Maas sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe): „Eine Prozessflut wird es nicht geben“.

So richte sich die neue Regelung zur Kinderpornographie gegen die Verbreitung unbefugt hergestellter Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen. „Mit solchen Fotos darf niemand schmutzige Geschäfte machen“. Alles was zum normalen Alltag gehöre, werde hingegen nicht erfasst, betonte Maas. Als Beispiel nannte er Fotos, die Eltern von ihren Kindern am Strand machen.

Maas widersprach auch dem Einwand, die geplante Strafbarkeit der Veröffentlichung bloß stellender Bilder auch von Erwachsenen schaffe eine rechtliche Grauzone. Mit solchen Bildern beginne zumeist das so genannte Cybermobbing, „was furchtbare Folgen für die Betroffenen haben kann“, sagte der Minister. Strafbar sei künftig nur, wenn die Bilder dem Ansehen der Person erheblich schadeten. In der Regel werde das Delikt nur auf Antrag verfolgt werden, „ähnlich wie zum Beispiel bei der Beleidigung“.

Auch die Presseberichterstattung bleibe uneingeschränkt möglich. „Was vom Presserecht gedeckt ist, passiert nicht unbefugt im Sinne unserer Neuregelungen“, sagte Maas.

18.09.2014 - newsburger.de

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