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Versandhandelsverbot „Pille danach“ soll für Internet-Apotheken gesperrt werden

„Unser Ziel ist, auch weiterhin eine qualitativ gute Beratung sicherzustellen.“

Berlin – Die „Pille danach“ wird ab Mitte März zwar nicht mehr verschreibungspflichtig sein, soll aber für den Online-Versandhandel der Internet-Apotheken gesperrt werden. Der Vorstoß für ein Versandhandelsverbot kommt von den Gesundheitsministern mehrerer Bundesländer und greift über die Parteigrenzen hinweg.

Die Sperre soll nach Informationen der „Welt“ am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundesrats auf den Weg gebracht und dann bei der entscheidenden Sitzung der Länderkammer am 6. März endgültig beschlossen werden. Der Vorschlag geht demnach zurück auf eine Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

„Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag der rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie aus dem schwarz-grün geführten Hessen für den Bundesrat. „Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden.“

In Fachkreisen bestehe Einigkeit, dass die „Pille danach“ grundsätzlich nur bei konkretem Bedarf nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr und nur bei sachgerechter Beratung ausschließlich an die betroffene Patientin ausgehändigt werden solle. Würde die Notfallverhütung auf Vorrat beim Versandhandel bestellt, könne die für eine sichere Einnahme erforderliche Beratung nicht in dem selben Maße gewährleistet werden wie bei einer gerade erst eingetretenen Notlage, argumentieren die Landesgesundheitsminister.

Da die Rezeptpflicht aufgehoben werde und ein sorgfältiges Behandlungsgespräch mit dem Arzt nicht mehr die Regel sei, komme der „Beratung von Angesicht zu Angesicht“ in der Apotheke vor Ort unter Berücksichtigung der individuellen Lage der betroffenen Frau eine besondere Bedeutung zu. „Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung erscheinen hier weder sachgerecht noch ausreichend.“

Auch Gröhe dringt auf eine ausreichende Beratung der Frauen: „Unser Ziel ist, auch weiterhin eine qualitativ gute Beratung sicherzustellen“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.

Wenn die Entscheidung der Brüsseler EU-Kommission zur Aufhebung der Verschreibungspflicht vor einigen Wochen nun dazu führe, dass die Beratungsgespräche nicht mehr zwingend durch den Arzt vorgenommen würden, sei eine gute Beratung auch in den Apotheken der richtige Weg.

„Apotheker und Frauenärzte verständigen sich derzeit auf Leitlinien für die Beratung in Apotheken“, erklärte Gröhe. „Diese Leitlinien werden auch beinhalten, in welchen Fällen eine zusätzliche ärztliche Beratung empfohlen wird.“

18.02.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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