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Fall Peggy Anwalt beantragt Wiederaufnahmeverfahren

Anwalt des wegen Mordes verurteilten Ulvi K. spricht von neuen Beweisen.

Lichtenberg/Bayreuth – Der Anwalt des wegen Mordes an der seit Mai 2001 spurlos verschwundenen Peggy aus dem bayerischen Lichtenberg verurteilten Ulvi K. hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Der Frankfurter Anwalt Michael Euler habe den rund 2.000 Seiten langen Antrag am Donnerstag persönlich beim Landgericht Bayreuth eingereicht, sagte Gerichtssprecher Thomas Goger der Nachrichtenagentur dapd.

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts werde sich nun die Akten vorlegen lassen, eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft einholen und den umfangreichen Wiederaufnahmeantrag auf seine Zulässigkeit hin prüfen.

„Das wird im Hinblick auf das allein mehr als 130 Seiten umfassende angegriffene Urteil erhebliche Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Goger.

Zuvor hatte Euler der dapd erklärt, er stütze seinen Antrag auf neue Tatsachen und auf den Nachweis von Falschaussagen beim damaligen Verfahren. Er habe Beweise dafür, dass der geistig behinderte Ulvi K. für die mutmaßliche Tatzeit ein Alibi habe und sein Geständnis daher falsch sei.

Zudem könne er zwei neue Zeugen benennen, die Peggy nach ihrem angeblichen Tod in Lichtenberg gesehen hätten. Die Leiche des Mädchens wurde nie gefunden.

Die beiden neuen Zeugen bestätigen laut Euler Aussagen anderer Zeugen, die Peggy am Tag ihres Verschwindens nach der vom Gericht bestimmten Tatzeit in Begleitung eines unbekannten Mädchens gesehen haben. Diesen Aussagen sei die Polizei damals nicht nachgegangen.

Freundin hat Anruf der verschwundenen Peggy erhalten

Des Weiteren habe ihm eine sehr gute Freundin von Peggy gesagt, sie habe Wochen nach dem Verschwinden des Kindes einen Anruf von ihr erhalten. Peggy soll ihr gesagt haben, dass es ihr gut gehe, sie aber nicht wisse, wo sie sei.

Euler warf der Polizei vor, massiven Druck auf Zeugen ausgeübt zu haben, um an dem ebenfalls unter Druck entstandenen Geständnis von Ulvi K. keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Ulvi K. habe später das Geständnis widerrufen.

Der heute 35-Jährige war am 30. April 2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes an Peggy zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

04.04.2013 - dapd / newsburger.de

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