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Bundeskriminalamt BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz
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Verfassungsschutz Regeln für Aktenvernichtung verschärft

Zudem wurden die internen Arbeitsregeln verschärft.

Berlin – Nach dem Skandal um die jahrelang unentdeckte rechtsextremistische Mordserie und einer aufsehenerregenden Aktenvernichtung hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) neue, klare Regeln für die interne Arbeit verordnet. Eine von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen vor einem knappen Jahr gestartete umfassende Reform des Inlands-Geheimdienstes ist nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagausgabe) weitgehend abgeschlossen.

Wichtigster Punkt der Reform, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Maaßen am Mittwoch in Berlin vorstellen wollen, ist die geheimdienstliche Konzentration auf gefährliche und gewaltbereite extremistische Gruppen. Radikale Splitterorganisationen am rechten oder linken Flügel sollen nur ausnahmsweise mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Zudem wurden die internen Arbeitsregeln verschärft: Fälle wie die vor Jahresfrist öffentlich gewordene – offenkundig willkürliche – Vernichtung von Unterlagen über Rechtsextremisten sollen sich nicht wiederholen können.

Im Juni 2012 war bekannt geworden, dass ein Referatsleiter des BfV unmittelbar nach Aufdeckung der NSU-Mordserie Dokumente über Neonazis in Thüringen geschreddert und seine Vorgesetzten monatelang über das Datum der Vernichtung belogen hatte. Der Fall führte zum Rücktritt des damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm und löste Spekulationen über Verbindungen des Dienstes zur NSU aus, die sich aber nie erhärten ließen.

Eine neue Dienstvorschrift sieht nach Angaben aus Sicherheitskreisen vor, dass Referatsleiter ihre Akten nicht mehr auf eigene Faust, sondern nur nach intensiver Prüfung und in Absprache mit der zentralen Registratur des Dienstes vernichten können.

01.07.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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