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Bundesamt Verfassungsschutz Berlin
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Bericht Verfassungsschutz bekommt erweiterte Kompetenzen

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf den NSU-Skandal.

Halle – Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll gegenüber den Landesämtern für Verfassungsschutz gestärkt werden und ihnen gegenüber eine „Zentralstellenfunktion“ einnehmen. Das ergibt sich nach einem Bericht der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe) aus dem Entwurf des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der dem Blatt vorliegt.

Demnach soll das Bundesamt für Verfassungsschutz „im Bereich gewaltorientierter Bestrebungen“ erweiterte Befugnisse bekommen und die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder effektiv koordinieren.

Mit der Umsetzung des Gesetzes sei „ein Mehrbedarf an Personal und Sachmitteln verbunden“, heißt es in dem Text. „Der Bedarf beläuft sich auf 261 Planstellen und damit verbundenen rund 17 Millionen Euro jährlichen Personal- und Personalnebenkosten“, einschließlich der „Einrichtung eines weiteren Vizepräsidenten beim Bundesamt für Verfassungsschutz in der Besoldungsgruppe B6“.

Überdies regelt der Entwurf erstmals die Tätigkeit von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. So sollen diese dauerhaft nur eingesetzt werden dürfen, wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen „darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten“.

Als V-Leute sollen bloß Menschen arbeiten können, die nicht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden sind und nicht finanziell von ihrer V-Leute-Tätigkeit abhängen. Auch sollen sie auf die Gruppe, die sie ausspionieren, keinen steuernden Einfluss nehmen.

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf den NSU-Skandal, der ein erhebliches Versagen des Verfassungsschutzes offenbarte, und soll von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Kürze ins Kabinett eingebracht werden.

12.02.2015 - newsburger.de

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