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Bundesverfassungsgericht
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Paragraf 217 Verfassungsgericht entscheidet über Sterbehilfe

Zweitägige Verhandlung im April.

Berlin – Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe entscheiden. Nach Informationen des Berliner „Tagesspiegels“ (Sonnabendausgabe) ist vor dem Karlsruher Gericht eine mündliche Verhandlung für den 16. und 17. April geplant.

Zweitägige Verhandlungen gehören eher zur Ausnahme. Dies zeigt, dass der Zweite Senat das Thema vertieft erörtern will. Ein Urteil ergeht üblicherweise einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung.

Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich Privatpersonen, Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleiter, Ärzte, Pfleger und Rechtsanwälte gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom Dezember 2015.

Die Beschwerdeführer werfen dem Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit so genannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und Sterbebegleitung.

01.03.2019 - newsburger.de

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