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Google Verbraucherschützer kritisieren Datenschutzregeln

Unternehmen abgemahnt – Datenschutzbeauftragter denkt über Klage nach.

Berlin/Hannover – Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die neuen Datenschutzbestimmungen des US-Internetkonzerns Google in großen Teilen für rechtswidrig. Viele Punkte seien zu unbestimmt formuliert, es häuften sich Begriffe wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“, teilte der Verband am Montag mit. Nutzer könnten so nicht genau ersehen, wozu sie ihr Einverständnis geben.

Der Verband, zu dem die Verbraucherzentralen der Länder und andere Verbraucherschutzorganisationen gehören, hat das Unternehmen am Freitag abgemahnt. Google habe bis zum 23. März Zeit, darauf zu reagieren.

Zuvor hatte bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gesagt, er prüfe eine Klage gegen Google. Bekenntnisse zum Datenschutz entsprächen nicht der „tatsächlichen Praxis“, sagte Schaar der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Man werde gemeinsam mit europäischen Datenschutzbehörden überlegen, wie man Googles Verstöße ahnden könne.

Trotz rechtlicher Bedenken der europäischen Datenschützer hatte das Unternehmen die Kundendaten seiner verschiedenen Dienste von der Suchmaschine bis zum E-Mail-Dienst zusammengeführt. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. März. Google-Verwaltungsrat Eric Schmidt eröffnet an diesem Montagabend mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Computermesse CeBIT in Hannover.

05.03.2012 - dapd / newsburger.de

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